Gott stellt uns in die Verantwortung, die Erde zu bebauen und zu bewahren. Gottes Schöpfung ist durch den Klimawandel und durch die Ausbeutung unserer Mitwelt bedroht. Klimaschutz bedeutet, allen Menschen dieser Erde eine gerechte Teilhabe an den Lebensgrundlagen zu ermöglichen, ohne dies auf Kosten der zukünftigen Generationen zu tun. Das betrifft demnach alle Bereiche unseres Handelns, die ökologische, die soziale, die wirtschaftliche, die politische und die pädagogische Dimension.
Als Christinnen und Christen liegt uns die Bewahrung der Schöpfung besonders am Herzen. Wir gehen davon aus, dass uns die Erde und alles, was auf ihr lebt und wächst, anvertraut ist. Dies zu schützen und zu bewahren ist unsere Aufgabe. Deshalb steht das Thema Klimaschutz ganz oben auf der Tagesordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen.
Wie informiere ich mich und andere über den Klimawandel?
Die Möglichkeiten, sich über den Klimawandel und seine Auswirkungen zu informieren, sind riesig und unüberschaubar. Eine solide und unabhängige Quelle ist der Internetauftritt des »Umweltbundesamtes. Falls Sie lieber ein kompaktes Büchlein zur Hand nehmen möchten, gibt es das Buch „KLEINE GASE – GROSSE WIRKUNG DER KLIMAWANDEL“, herausgegeben von David Nelles und Christian Serrer und unterstützt von über 100 Wissenschaftlern.
Was finde ich in der Bibel zum Thema Schöpfungsbewahrung?
Die Website »nachhaltig-predigen.de bietet ökumenische Predigtanregungen und Impulse, um Bibeltexte der Sonntage in den globalen Zusammenhang nachhaltigen Lebens und Handelns einzuordnen. Die Broschüre »Nachhaltig durch das Kirchenjahr bietet Materialien für Andachten und Gottesdienste zu den Nachhaltigkeitszielen der Agenda 2030.
Was können die ersten Schritte zum Klimaschutz in unserer Kirchengemeinde sein?
Um das Thema Klimaschutz wirkungsvoll in Ihrer Gemeinde zu verankern, sollten Sie zuerst einen Presbyteriumsbeschluss fassen. Erklären sie die Bewahrung der Schöpfung zu einen offiziellen Handlungsfeld und ernennen Sie einen Umweltbeauftragten. Nur mit dem Presbyterium im Rücken lassen sich Veränderungen in der Gemeinde umsetzen. Ein Ausschuss Umwelt / Klimaschutz, oder ein informelles Team wären der nächste Schritt. Mit diesen Grundstrukturen können Sie am besten in Ihr erstes Projekt starten.
Wo können wir am wirkungsvollsten das Klima schützen?
Machen Sie, worauf Sie am meisten Lust haben! Es gibt so viele Wege, die Umwelt- und das Klima zu schützen. Da die Haupt- und Ehrenamtlichen in den Kirchengemeinde eine kostbare Ressource sind, sollten sie vorallem dort eingesetzt werden, wo ihr Einsatz auf fruchtbaren Boden fällt. Natürlich gibt es Handlungsfelder, insbesondere im Gebäude und Energiebereich, wo ihr Handeln besonders stark ihren CO2-Ausstoß beeinflusst und wo Ihre Aktionen schnell sehr große Wirkung entfalten können. Doch gerade für den Einstieg macht es oft Sinn, „Lieblingsthemen“ zu behandeln.
Bielefeld (epd). Im Konflikt um die Räumung der Ortschaft Lützerath am Braunkohle-Tagebau Garzweiler hat die EKD-Ratsvorsitzende und westfälische Präses Annette Kurschus zu Gewaltfreiheit aufgerufen. Lützerath sei der Ort, an dem in diesen Tagen gesellschaftliche Interessen- und Zielkonflikte hart aufeinanderprallten, erklärte Kurschus am Dienstag in Bielefeld. Sie appelliere an alle Beteiligten, „dass es nicht zu Gefahr für Leib und Leben kommt“.
Die Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) bekundete „Respekt vor allen, die friedlich von ihrem Demonstrationsrecht Gebrauch machen und sich für einen ambitionierten Klimaschutz in NRW engagieren“. Richtig sei aber auch, dass der Staat die Aufgabe habe, bestehende Rechte durchzusetzen. Deshalb habe sie den gleichen Respekt vor Polizei und Behördenmitarbeitenden, die für diesen Grundsatz einstünden. Sie forderte die Aktivisten und Braunkohlegegner auf, „diesen Respekt auch im Protest gegen die Räumung zu wahren und zu zeigen“.
Wer heute handele, müsse „bedenken, dass wir morgen und in Zukunft auf beides dringend angewiesen sind: auf Menschen, die sich unermüdlich für den Klimaschutz engagieren, und auf ein Recht, das verlässlich und durchsetzbar ist“, sagte die leitende Theologin der westfälischen Kirche. „Was wir nicht brauchen, sind Szenen und Bilder von Gewalt und Zerstörung.“ Diese würden nur Verzweiflung und Abwendung von der Demokratie bewirken.
Kurschus unterstrich die Notwendigkeit eines gesellschaftlichen Zusammenhalts: Die Gesellschaft brauche am Beginn des Jahres 2023 keine Kraftakte, keine neuen Konfrontationen und Kampfszenen. Sie brauche vielmehr „eine Denk- und Gesprächspause darüber, wie wir den brüchigen sozialen Frieden in unserem Land, das angefochtene Vertrauen in die Politik und den so dringend nötigen Frieden mit der Schöpfung fördern können“.
Die Förderung und Verstromung von Kohle sei „als falscher und ökologisch selbstmörderischer Umgang mit der Schöpfung und der Zukunft kommender Generationen“ erkannt worden, erklärte Kurschus. Das bringe immer mehr Menschen zur Verzweiflung, raube auch geduldigen und nüchternen Menschen den Schlaf. Die Tagebaue im Rheinischen Revier seien hierfür zum Symbol geworden. Sie trügen auch effektiv zur globalen Erwärmung bei. Deshalb sei es richtig, dass Kohleverstromung und Kohleabbau im Rheinischen Revier bereits bis 2030 beendet werden sollen. Die Erweiterung von Förderstätten, die mit neuer Naturzerstörung einhergehe, sei absurd.
Angesichts der fortschreitenden Klimakrise waren die Erwartungen an die diesjährige Weltklimakonferenz im ägyptischen Scharm el-Scheich hoch. Doch diese wurden nicht erfüllt.
Schon im Herbst 2021 hatte sich die Synode der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW) auf eine gemeinsame ‚Klimaschutzkonzeption 2040‘ verständigt. Auf der diesjährigen Frühjahrssynode wurde diese Konzeption mit konkreten Umsetzungsmaßnahmen unterfüttert. Jetzt hat die Synode der Landeskirche ein ‚Klimaschutzgesetz der Evangelischen Kirche von Westfalen‘ beschlossen
Im nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetz vom 1. Juni 2022 wurde dem fortschreitenden Klimawandel und der Sicherstellung der Energieversorgung Rechnung getragen. Wer eine Solaranlage an oder auf einem Denkmal errichten will, braucht dafür grundsätzlich eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis.
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen hat nun einen Erlass mit „Entscheidungsleitlinien für Solaranlagen auf Denkmälern“ veröffentlicht. Grundsätzlich sind Solaranlagen zu erlauben, wenn sie keine erhebliche Beeinträchtigung des Denkmals darstellen, es keine Alternativstandorte, die besser für die Errichtung von Solaranlagen geeignet sind, gibt und die Denkmäler nicht vom öffentlichen Raum aus einsehbar sind. Solaranlagen, die vom öffentlichen Raum aus einsehbar sind, sind dann zu erlauben, wenn sie reversibel sind und nur minimal in die Substanz und das Erscheinungsbild des Denkmals eingreifen. Die Erheblichkeitsschwelle für die Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes kann durch Nebenbestimmungen zur Sicherstellung einer denkmalgerechten Gestaltung der Solaranlagen abgemildert werden. Hierbei ist beispielsweise zu berücksichtigen, dass die Solaranlagen sich möglichst der eingedeckten Dachfläche unterordnen müssen.
Weitere Infos zu den Entscheidungsleitlinien finden Sie »hier.
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