Klimaschutzplan

Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW) hat am Mittwoch, den 25. Oktober im Haus Villigst in Schwerte den Klimaschutzplan EKvW einstimmig beschlossen. Der Plan wurde in einen partizipativen Prozess mit Aktiven aller kirchlichen Ebenen entwickelt und benennt Strategie, Maßnahmen und Verantwortliche zur Erreichung der Netto-Treibhausgasneutralität bis 2035 und hat eine Laufzeit bis 2027. Den Kern des Klimaschutzplans bilden Maßnahmen für die acht Handlungsbereiche Organisation, Gebäudestrategie, Gebäudeeffizienz, Erneuerbare Energien, Mobilität, Beschaffung, Kirchenland sowie Bildung und Kommunikation. Dabei werden die Maßnahmen benannt und im Meilenstein-Format jeweils Zuständigkeiten zugewiesen. Den beschlossenen Wortlaut des Klimaschutzplans finden Sie auf dieser Seite:

Grundlegendes

Der Kontext 

In den letzten Jahrzehnten hat sich die EKvW auf vielen Wegen für Klimaschutz und eine menschenwürdige und nachhaltige Entwicklung engagiert, die die Rechte aller Menschen achtet und schützt. Dahinter steht die Überzeugung, dass wir als Christinnen und Christen eine Mitverantwortung für die Bewahrung der Schöpfung tragen. 

Die EKvW hat sich im November 2022 mit ihrem Klimaschutzgesetz1 verbindliche Klimaschutzziele gesetzt. Das Klimaschutzgesetz der EKvW setzt die Klimaschutzrichtlinie der EKD2, die hier keine unmittelbar geltenden Rechtswirkungen entfaltet, im Kirchenrecht der EKvW um. 

Der Klimaschutzplan 

Das Klimaschutzgesetz trifft selbst keine Regelungen zu konkreten Maßnahmen, sondern sieht zu diesem Zweck das umfassendere und dynamischere Instrument des Klimaschutzplans vor. Er formuliert die Strategie zur Erreichung der Klimaschutzziele. Der Klimaschutzplan richtet sich an alle Ebenen der EKvW (Kirchengemeinden, Kirchenkreise, Landeskirche sowie deren Einrichtungen3) und benennt die Maßnahmen, die in den einzelnen Körperschaften zur Erreichung der Klimaschutzziele erforderlich sind. Damit ist er Werkzeug für die strategische Planung, Nachschlagewerk für die praktische Umsetzung und Maßstab zur Überprüfung der Zielerreichung.  

Der Klimaschutzplan wird alle vier Jahre (erstmals 2023) vom landeskirchlichen Klimabüro vorgelegt und von der Kirchenleitung beschlossen. Die Anhänge werden nicht mit beschlossen, sondern laufend aktualisiert. 

Zur Erarbeitung des Klimaschutzplans fand ein partizipativer Prozess statt. Über das Jahr 2023 hinweg veranstaltete das landeskirchliche Klimabüro 8 Fokusgruppen mit insgesamt 18 Onlinetreffen, bei denen die vom Klimabüro entwickelten Texte diskutiert und inhaltlich vertieft wurden. An den Treffen nahmen 47 ehren- und hauptamtlich Mitarbeitende aus allen Bereichen der EKvW teil. 

Das Klimabüro 

Das landeskirchliche Klimabüro ist ein Team von Mitarbeitenden, die an verschiedenen Stellen in die Struktur der Landeskirche eingebunden sind. In enger Zusammenarbeit mit vielen ehren- und hauptamtlichen Mitarbeitenden unterstützt es alle kirchlichen Körperschaften beim Klimaschutz und bildet ein Klimaschutznetzwerk mit den Klimaschutzmanagenden der Kirchenkreise. So ist es auch Anlaufstelle für alle Anliegen, die in Zusammenhang mit dem Klimaschutzplan stehen. 

Die Umsetzung 

Die entscheidende Herausforderung im Klimaschutzprozess ist es, “ins Handeln” zu kommen und aus Worten Taten werden zu lassen. Dabei werden nicht die Anzahl und Größe praktischer Hürden verkannt, die bei der Umsetzung zu überwinden sind und nicht zuletzt die Finanzierung betreffen. Alle kirchlichen Körperschaften sind aufgefordert, nach guten Lösungen zu suchen, um die bestmögliche Klimaschutzwirkung zu erzielen. 

Klimaschutzziel 

Mit der neuen Bilanzierung von Treibhausgasen (THG), die derzeit auf Kirchenkreis- und Landeskirchenebene erarbeitet wird, wird 2023 als Basis für den Emissionsreduktionspfad festgelegt.4 In diesem Jahr wird erstmalig eine flächendeckende THG-Bilanz mit hinreichender Datengüte erstellt. Zudem ist so die Vergleichbarkeit zu Bilanzen anderer Landeskirchen und der EKD sowie zur Situation im Basisjahr gewährleistet. Dieser Pfad sieht bis zum 31. Dezember 2035 eine Reduktion auf 10 % der THG-Emissionen des Basisjahres vor. Ab 2035 soll durch eine Reduktion von jährlich 1 % Treibhausneutralität bis 2045 erreicht werden. Ab dem Jahr 2035 ist vorgesehen, dass die verbleibenden Emissionen durch eine Emissionsabgabe kompensiert werden. 

Emissionskompensation 

Emissionskompensation ist eine Möglichkeit, unvermeidbare Treibhausgasemissionen durch Unterstützung von Klimaschutzprojekten an anderen Orten auszugleichen. Sie sollte nicht als Ersatz für Energieeinsparmaßnahmen und Suffizienzstrategien angesehen werden. Kompensationen können jedoch dazu beitragen, den Klimaschutz in anderen Regionen zu fördern und somit eine positive Wirkung auf die globale Klimabilanz haben. Es gilt die Reihenfolge: Vermeiden – Reduzieren – Kompensieren. 

Spätestens ab dem Jahr 2036 sind alle in der THG-Bilanz ausgewiesenen THG-Emissionen in voller Höhe jährlich zu kompensieren (§ 3 Abs. 2 KliSchG). Die Abgabe kann als sogenannte „freiwillige CO2e-Kompensation“ durch Förderung von Klimaschutzprojekten erfolgen. Die Projekte müssen durch einen Qualitätsstandard (z. B. Gold Standard wie beispielsweise die Klima-Kollekte, Verified Carbon Standard, Social Carbon, Moor Futures – siehe Ratgeber des Bundesumweltamtes) zertifiziert sein. Die Höhe der Abgabe je Tonne THG-Emissionen wird im Klimaschutzplan 2032-2035 verbindlich festgelegt. 

Weitere Nachhaltigkeitsziele 

Da Treibhausgasemissionen nur einen Teilaspekt der planetaren Grenzen betreffen, werden über die Reduzierung der Treibhausgasemissionen hinaus weitere Nachhaltigkeitsziele5 festgelegt. Eine bloße Reduzierung der Treibhausgasemissionen im kirchlichen Bereich könnte bedeuten, dass die ökologischen, sozialen und ökonomischen Folgen unberücksichtigt blieben.  

Klimaschutzstrategie 

Die Klimaschutzstrategie der EKvW folgt schematisch vier Handlungsschritten, die sich als Grundmuster in verschiedenen Handlungsbereichen wiederfinden. Im Gebäudebereich bedeutet das, dass zunächst die genutzten Gebäude analysiert, bilanziert und an Bedarf und Finanzkraft angepasst werden. Dabei gilt es, auch bisheriges Nutzungsverhalten zu hinterfragen und Verhaltensmuster aufzubrechen (Suffizienzstrategie6). Verbleibende Gebäude werden energetisch saniert, die Energieeffizienz wird gesteigert, insbesondere von Heizungen und elektronischen Geräten. Schließlich setzt die Strategie auf den Umstieg auf erneuerbare Energien entsprechend des abzusehenden Energiebedarfs, um langfristig eine THG-neutrale Energieversorgung zu erreichen.  Die gleichen Handlungsschritte lassen sich ebenfalls auf die anderen unmittelbar THG-relevanten Handlungsbereiche anwenden: Mobilität, Beschaffung und kirchliche Flächen. 

Treibhausgasbilanz 

THG-Bilanzen bilden die Basis des quantitativen Monitorings und Controllings beim Klimaschutz. Die THG-Bilanz der EKvW gibt einen Überblick über die Verteilung der Energieverbräuche und THG-Emissionen nach Sektoren (Gebäude und Mobilität) und Energieträgern (z. B. Öl, Gas, Strom) in den kirchlichen Körperschaften und hilft dabei, über Jahre hinweg die langfristigen Tendenzen des Energieeinsatzes und der THG-Emissionen aufzuzeigen und zu steuern. Die EKvW orientiert sich in ihrer THG-Bilanz an der Arbeitsanleitung „Zur Ermittlung der CO2-Emissionen in Landeskirchen und Diözesen“ der FEST in ihrer 5. Auflage Juli 2021, am Greenhouse Gas Protocol und am BISKO-Standard.  

Die Bilanzdaten sind zudem eine wesentliche Voraussetzung für die Erstellung von Klimaschutzindikatoren. Klimaschutzindikatoren sind Werte, die in der Bilanz ermittelte Emissions- bzw. Verbrauchsdaten ins Verhältnis mit weiteren Faktoren setzen (Bsp: verbrauchte Kilowattstunden pro Quadratmeter pro Jahr; emittierte Tonnen CO2 pro Gemeindeglied pro Jahr). So werden die Bilanzergebnisse vergleichbar, beispielsweise mit anderen Gebäuden, kirchlichen Körperschaften oder Kommunen. Zudem können verschiedene Unterziele (z. B. Anteil erneuerbarer Energien) festgelegt und der Grad der Zielerreichung kontrolliert werden. 

Erfasst werden sollen die jährlichen Strom- und Wärmeenergieverbräuche der unmittelbar kirchlich genutzten Gebäude und die Dienstfahrtenkilometer von Mitarbeitenden (ehrenamtlich und beruflich) gebündelt für die jeweiligen Körperschaften. Dafür können die zentralen Verwaltungsstellen, die jährlichen Rechnungsdaten der Energiedienstleister und Reisekostenabrechnungen der Mitarbeitenden nutzen. Die Daten sollen jährlich bis spätestens zum 30. Juni des jeweils nachfolgenden Jahres bereitgestellt werden. Als Unterstützung wird im Jahr 2024 ein automatisiertes Energiemonitoring erprobt. 

Die Handlungsbereiche Beschaffung und kirchliche Flächen werden von der landeskirchlichen THG-Bilanz noch nicht erfasst, da diese nicht zu den Primär- und Sekundäremissionen zählen und nur schwer zu bilanzieren sind. Prozentuale Schätzungen der in diesen Sektoren anfallenden Emissionen werden erarbeitet.

Organisation

Um das Ziel der THG-Reduktion bis 2035 zu erreichen, wird eine entsprechende organisatorische Struktur aufgebaut. Dazu gehört die Etablierung eines flächendeckenden Energie- und Berichtsmanagements sowie die Schaffung einer Finanzierungsinfrastruktur zur Unterstützung von Investitionen und Hilfsangeboten auf allen Ebenen der Kirche. Darüber hinaus werden konkrete Ansprechpersonen und klare Verantwortlichkeiten auf allen kirchlichen Ebenen definiert. 

Netzwerk: Ein Klimaschutznetzwerk durchdringt alle Ebenen unserer Kirche und kann alle Mitarbeitenden und Gemeindeglieder gleichermaßen erreichen. Jeder Kirchenkreis richtet allein oder im Zusammenschluss mit anderen Kirchenkreisen eine kreiskirchliche Fachstelle für Klimaschutz ein, die durch das landeskirchliche Klimabüro in ihrer Arbeit unterstützt wird. 

  • Landeskirchliche Gremien: Klimaschutz wird in den entsprechenden landeskirchlichen Gremien und Ausschüssen regelmäßig (mindestens jährlich) thematisiert, insbesondere in den Konferenzen der Verwaltungsleitenden und der Superintendent:innen, dem Kollegium des Landeskirchenamtes, der Kirchenleitung und der Synode.  
  • Kreiskirchliche Gremien: In allen Kirchenkreisen werden Gremien mit dem Handlungsbereich Klimaschutz und Nachhaltigkeit beauftragt. Dabei ist es möglich, auf vorhandene Gremienstrukturen (z.B. Bau, Finanzen, Gesellschaftliche Verantwortung, Umwelt) zurückzugreifen. 
  • Fachstellen für Klimaschutz: In allen Kirchenkreisen werden Fachstellen für Klimaschutz eingerichtet. In den Kirchengemeinden werden Ansprechpersonen benannt.  

Gebäude- und Energiedatenerfassung: Ziel ist eine gemeinsame Gebäude- und Energiedatenbank, mit der Gebäudeverantwortliche Energieströme auswerten können. 

  • Gebäude- und Energiedatenbank: Die Gebäudedatenbanken aller Ebenen der EKvW werden miteinander abgestimmt und synchronisiert.   
  • Energiemanagement: Die jährliche Energieverbrauchserfassung der Kirchengemeinden wird auf Kirchenkreisebene durchgeführt und auf Energie- und Kosteneffizienz hin ausgewertet.  
  • Engmaschiges Energiemonitoring zur Verbrauchs- und Schadensüberwachung verstetigen und zur Begrenzung des Arbeitsaufwands automatisieren.  
  • Weitere Datenerfassung: Daten für weitere Handlungsbereiche werden auf Kirchenkreisebene erfasst, aufbereitet und zur Verfügung gestellt (Mobilität, Beschaffung, Kirchenland).  
  • Klimabericht: Jährlich werden für alle Körperschaften möglichst kompakte und idealerweise automatisierte Berichte über die Energieverbräuche und CO2-Reduzierung erstellt. Fortschritte und Herausforderungen beim Klimaschutz sind regelmäßiges Thema auf den Synoden. 

Standards: Die gesamte EKvW zieht beim Klimaschutz an einem Strang und arbeitet vertrauensvoll zusammen. Erfolgreiche Strategien werden miteinander ausgetauscht und mögliche Synergien genutzt. Konzepte, Bilanzierungen und Berichte werden gemeinsam entwickelt und sind miteinander vergleichbar. 

  • Bilanzierung: THG-Bilanzen müssen für alle Organisationsebenen (Landeskirche und Kirchenkreise) nach transparenten und einheitlichen Standards erstellt werden. 
  • Musterklimaschutzkonzept: Das Klimabüro erstellt eine Vorlage, die zum einen kompatibel ist mit öffentlichen Fördervorgaben und sich andererseits in den landeskirchlichen Klimaschutzplan einfügt. 
  • Klimaschutzkonzepte: Auf der Grundlage der THG-Bilanz erstellt jeder Kirchenkreis gemäß § 6 Abs. 2 Satz 2 KliSchG allein oder im Zusammenschluss ein Klimaschutzkonzept. Die Klimaschutzkonzepte werden regelmäßig evaluiert und fortgeschrieben. 
  • Prozessunterstützung: Eine personelle Unterstützung wird von den Kirchenkreisen und der Landeskirche bereitgestellt. Außerdem können hierfür von den Körperschaften Werkzeuge wie das Umweltmanagementsystem „Der Grüne Hahn“ genutzt werden.  

Finanzierung: Die zur Verfügung stehenden Finanzmittel, insbesondere die zweckgebundenen Mittel für Klimaschutzmaßnahmen (Klimaschutzpauschale nach § 7 KliSchG) werden effizient und nachhaltig verwendet.  

  • Handreichung Klimapauschale: Das Klimabüro stellt eine Handreichung zur Mittelverwendung der zweckgebundenen Finanzmittel (Klimapauschale) zur Verfügung. 
  • Berichte und Auswertung Klimapauschale: Über die Klimaschutzfinanzierung berichten die Kirchenkreise und die Landeskirche jährlich. Die Berichte werden ausgewertet und die finanzierten Klimaschutzmaßnahmen evaluiert. 
  • Fundraising und Akquisition von Fördermitteln: Zur Finanzierung der landeskirchlichen Klimaschutzziele werden wo möglich externe Fördertöpfe genutzt. Fundraising und alternative Fundingstrategien werden befördert. 
  • Gemeinwesen und Gemeinwohl fördernde Organisationsformen: Die Gründung von und Kooperation mit solidarischen Organisationsformen, Genossenschaften und Vereinen kann ein geeignetes Mittel zur Verwirklichung von Klimaschutzvorhaben darstellen. 

Gebäudestrategie

Um das Ziel der THG-Neutralität zu erreichen, werden vor allem Gebäude in den Fokus rücken, da sie den größten Teil der bilanzierbaren THG-Emissionen in der EKvW ausmachen. Dazu werden im ersten Schritt die Bestandsgebäude betrachtet und auf ihre Zukunftsfähigkeit geprüft. Allgemein ist der Gebäudebestand angesichts der heutigen und absehbaren Nutzung zu hoch und wird bis 2035 erheblicher Veränderungen bedürfen. 

Bestandsaufnahme in den Körperschaften: Es bedarf eines Überblicks über die nachfolgenden Faktoren. 

Körperschaft 

  • Gemeindegliederzahl, -entwicklung 
  • Personalentwicklung 
  • aktuelles Profil, Angebote, Zielgruppen 

Gebäudebestand

  • Lage, Art, Größe, Zustand, Nutzung 
  • kulturelle Bedeutung 
  • Energieverbrauch 
  • Bewirtschaftungskosten, Einnahmen  
  • Instandsetzungs- und Modernisierungskosten 

Finanzkraft 

Sozialraum  

  • geografische Eingrenzung 
  • soziodemografische Daten 

Analyse und Konzeption: Es folgt die Auswertung und Analyse der unter 1. erhobenen Daten. Dabei werden die Daten und relevanten Rahmenbedingungen in Überlegungen und Planungen überführt, die als Grundlage für Entscheidungen und Handlungsschritte dienen.

  • Analyse der in der Bestandsaufnahme erhobenen Daten. 
  • Gemeindekonzeptionen werden, soweit es für die Gebäudestrategie notwendig ist, aktualisiert 
  • Entwicklungsziele für die Planungsräume werden festlegt  
  • Bedarfsplanung und Gebäudekonzeption in den Planungsräumen sind Entscheidungsgrundlage für Handlungen und Investitionen. Sie sind Teil der kreiskirchlichen Klimaschutzkonzepte. 

Handlungsoptionen: Aus den vorangegangenen Schritten ergeben sich verschiedene Handlungsoptionen, die nachfolgend priorisierungsfrei dargestellt werden. 

  • Gebäudemanagement: Um die Ressourcen auch zukünftig effizient nutzen zu können ist der Gebäudebestand professionell zu betreuen und instand zu halten.
  • Kooperation und Netzwerke: Mit einer Öffnung der Kirche zu externen Nutzer:innengruppen, insbesondere Ökumene und Diakonie, erweitern sich die Handlungsoptionen für die Weiternutzung kirchlicher Gebäude. Bestehende Kooperationen können intensiviert und neue Netzwerke erschlossen werden. 
  • Nutzungsintensivierung durch eine Konzentration von Gemeindearbeit und rentierliche Vermietungen.
  • Gebäudeumnutzung: In den Gebäudekonzeptionen sind auch immer Gebäudeumnutzungen in Betracht zu ziehen, auch die Umnutzung einer Kirche (u.U. sogar eines Baudenkmals) z.B. zum Dorf-Gemeinschaftshaus, zur Kita oder Musikschule. 
  • Gebäudereduzierung: Gebäude, die dauerhaft nicht mehr für gemeindliche Zwecke benötigt werden, werden möglichst rentierlich vermarktet, um Mittel zur nachhaltigen Sanierung des verbleibenden Gebäudebestands zu erwirtschaften.

Gebäudeeffizienz

Die Gebäude, die in kirchlicher Nutzung bleiben, müssen bis 2035 erhebliche Treibhausgasemissionseinsparungen erreichen. Zur Erreichung der Treibhausgasneutralität ist eine ganzheitliche Gebäudekonzeption notwendig, die die Betrachtung der Nutzung und der energetischen Sanierung einschließt. Dabei gilt es, die Besonderheiten des kirchlichen Gebäudebestands zu berücksichtigen.

Energiesparende Gebäudenutzung: Mit Aufmerksamkeit, Sorgfalt und geringinvestiven Mitteln können Gebäudenutzerinnen und -nutzer erste Schritte hin zu bilanzierbaren Energieeinsparungen gehen.  

  • Informationsmaterial zur ressourcenarmen Nutzung von Gebäuden wird zugänglich gemacht.  (vgl. 8.2.3.) 
  • Schulungen zum energiesparenden Gebäudebetrieb der Gebäudeverantwortlichen und der Gebäudenutzenden werden durchgeführt. (vgl. 8.1.5.) 
  • Technischer Betrieb: Verantwortlichkeiten klären, Verantwortliche einweisen, Wartungsverträge prüfen und ggf. abschließen, technische Bedienungsanleitungen bereithalten und ggf. einholen. 

Sanierung und Neubau: Vor Investitionen werden die langfristige Nutzungsperspektive und der bauliche Zustand des Gebäudes betrachtet. Auf das Handlungsbereich Gebäudestrategien wird verwiesen.  

  • Schulung Mitarbeitende: Haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitende auf Kirchenkreisebene werden für eine energetische Ersteinschätzung aus- und weitergebildet. (vgl. 8.1.5.) 
  • Landeskirchliche Grundsätze für nachhaltiges Bauen werden angewandt.  
  • Sanierungsplanung: Sanierungen werden als Teil der Gebäudestrategie geplant, wobei alle Gebäudebauteile berücksichtigt werden. Heizungen werden möglichst auf die sanierte Gebäudehülle abgestimmt. (vgl. 2.2.3.) 
  • Wärmebereitstellung: Heizungen werden regelmäßig gewartet und nach Alter und Zustand katalogisiert, sodass Gebäudeverantwortliche sich mit genügend Vorlauf auf eine Änderung der Wärmebereitstellung (unter Berücksichtigung kommunaler Wärmeplanung) vorbereiten können.   
  • Neubauten werden möglichst als Plusenergiegebäude konzipiert.  

Erneuerbare Energien

Die EKvW treibt Ausbau und Nutzung erneuerbarer Energien entschieden voran. Erneuerbare-Energien-Anlagen werden an allen bestandsgesicherten Gebäuden sukzessive installiert, an denen dies möglich und sinnvoll ist. So werden die Gebäude als größte THG-Emittenten zum wichtigsten Energieproduzenten. Bis 2035 soll im Bilanzierungszeitraum mindestens so viel Energie produziert werden, wie verbraucht wird. Die Potentiale forst- und landwirtschaftlicher Flächen werden geprüft und Energiepartnerschaften abgeschlossen. 

Ausbau Erneuerbare Energien: Auf allen technisch, funktional und wirtschaftlich in Frage kommenden Dächern werden flächendeckend Photovoltaik-Anlagen installiert. Windkraftanlagen werden ermöglicht durch Finanzierung, Beteiligung, Tolerierung bzw. Flächenbereitstellung.  

  • Potentialfeststellung: Potentiale auf Gebäuden, forst- und landwirtschaftlichen Flächen werden auf Kirchengemeinde- und Kirchenkreisebene systematisch geprüft.  
  • Kooperation mit außerkirchlichen Akteur:innen: Die kirchlichen Körperschaften gehen Kooperationen mit außerkirchlichen Akteur:innen ein. Sozial und regional engagierte Kooperationspartner:innen sind zu bevorzugen.20 
  • Bilanzierung Erneuerbarer Energien: Die Erzeugung Erneuerbarer Energien wird bilanziert. Die Bilanzierungsmethodik (Anhang 4) stellt sicher, dass keine Doppelbilanzierung und keine Bilanzierungslücken entstehen und dass gleichzeitig angemessene Anreize zur Errichtung von Erneuerbare-Energien-Anlagen gewährleistet sind. 

Unterstützung der Energiewende: Die EKvW ist eingebunden in die gesamtgesellschaftlichen Bemühungen zur Umsetzung einer nachhaltigen Energiewende und nimmt ihre gestaltende Verantwortung wahr. 

  • Politische Lobbyarbeit: Die EKvW unterstützt die Energiewende in Deutschland. Dabei betreibt sie aktive Lobbyarbeit unter anderem für einfachere Genehmigungsprozesse von Erneuerbare-Energien-Anlagen, beispielsweise Photovoltaik auf Denkmälern.  
  • Finanzielle Beteiligungsformen an Erneuerbare-Energien-Anlagen sind wünschenswert, um die gesamtgesellschaftliche Energiewende zu unterstützen.21  
  • Zertifizierter Grünstrom: Es wird nur zertifizierter Grünstrom (z.B. OK Power und Grüner-Strom-Label) genutzt, hierzu werden möglichst kreiskirchliche Rahmenverträge geschlossen. Ein Musterrahmenvertrag für Stromverträge wird auf Landeskirchenebene ausgearbeitet. 

Mobilität

Die Mobilität der ehrenamtlich und beruflich Mitarbeitenden zum Arbeitsort und zurück (Pendelverkehr) sowie deren dienstliche Wege (Dienstverkehr) bildet mit ca. 20 Prozent der bilanzierten THG-Emissionen in der EKvW den zweitgrößten Themenkomplex des kirchlichen Klimaschutzes.

Datenerhebung und Informationsbereitstellung dient als Grundlage für Mobilitätsentscheidungen sowie die jährliche THG-Bilanzierung.  

  • Reisekostenerhebungen in der EKvW werden evaluiert und wenn nötig ergänzt, vereinheitlicht und digitalisiert.  
  • Regelmäßige Mobilitätsumfragen werden vom Klimabüro bereitgestellt und in den Körperschaften durchgeführt. Abgefragt werden können beispielsweise die Verkehrsmittelnutzung, die Hemmnisse bei der Nutzung umweltfreundlicher Mobilitätsarten, der Bedarf an (E-)Dienst- und -Jobrädern sowie die Bedarfe und Nutzung von Mobiler Arbeit und/oder Homeoffice.   
  • Mobilitätsinformation: Eine Website mit Informationen zu Angeboten und Möglichkeiten nachhaltiger Mobilität für Mitarbeitende wird eingerichtet. Das Klimabüro informiert die Mitarbeitenden regelmäßig zu den Potentialen individueller Mobilitätsentscheidungen.   

Verkehrsvermeidung: Reduktion insbesondere der motorisiert zurückgelegten Wegstrecken. 

  • Mobiles Arbeiten und/oder Homeoffice wird Mitarbeitenden, wenn möglich, angeboten und unterstützt. Dienstvereinbarungen entsprechend angepasst bzw. danach abgeschlossen. 
  • Digitale Formate haben für Besprechungen Vorrang und werden für kirchliche Veranstaltungen jeweils geprüft. Die kirchlichen Körperschaften stellen dafür die notwendige Technik und das notwendige Fachpersonal zur Verfügung. 
  • Mitfahrten: Die kirchlichen Körperschaften unterstützen die Bildung von Fahrgemeinschaften und Mitfahrgelegenheiten. Die technische und organisatorische Ausgestaltung wird vom Klimabüro unterstützt, z.B. durch die Bereitstellung einer Kommunikationsplattform. 

Verkehrsverlagerung und -optimierung, vom Pkw zu THG-ärmeren (ÖV) oder THG-freien Verkehrsmittel ((E-)Fahrrad) .

  • Infrastruktur Mobilität: An kirchlichen Gebäudestandorten werden Fahrradstellplätze qualitativ hochwertig, leicht erreichbar, und überdacht ausgeführt. Duschen, Umkleide- und Trockenräume sowie Wartungs- und Reparaturkoffer werden, wenn möglich, bereitgestellt. Pkw-Stellplätze an Arbeitsstätten werden auf die grundstücksbezogene baurechtlich erforderliche Anzahl22 reduziert. Freiwerdende Flächen können beispielsweise für Fahrradstellplätze, Bepflanzung oder Entsiegelung genutzt werden. E-Ladestationen für Pkw und Fahrräder werden bedarfsorientiert angeboten; möglichst in Verbindung mit PV-Anlagen. 
  • Präsenz- und Reiseveranstaltungen sind auch unter Berücksichtigung emissionsarmer An- und Abreisemöglichkeiten zu planen. Dies betrifft u.a. Ort, Zeit und Wahl der Verkehrsmittel. 
  • Job- und Diensträder: Das Leasing mit Gehaltsumwandlung von (E-) Fahrrädern wird für die Mitarbeitenden aller Körperschaften ermöglicht und bezuschusst. Dienstvereinbarungen zwischen Dienstgebenden und Mitarbeitervertretungen werden abgeschlossen.  
  • (E-)Diensträder werden für ehrenamtlich und beruflich Mitarbeitende bereitgestellt.   
  • (Teil-)Finanzierung von Netzkarten und BahnCards: Dienstgebende finanzieren oder bezuschussen ihren Mitarbeitenden die Anschaffung einer Netzkarte (z.B. Deutschlandticket) und/oder einer BahnCard. Privat beschaffte Netzkarten / BahnCards werden bei dienstlicher Nutzung durch ehrenamtlich oder beruflich Mitarbeitende anteilig erstattet.   
  • Fuhrpark: Die kirchlichen Körperschaften analysieren und optimieren ihren Fuhrpark als Teil ihrer Klimaschutzkonzeption. Der Fuhrpark umfasst auch (E-) Fahrräder und (E-) Lastenräder. Wenn Pkw benötigt werden, werden keine Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren ersetzt oder neu angeschafft. 

Beschaffung

Die THG-Emissionen der kirchlichen Beschaffung werden in der EKvW aufgrund der großen Bandbreite von Beschaffungsprodukten und der komplexen Produktions- und Lieferketten bisher nicht bilanziert. Unter Berücksichtigung der gesamtgesellschaftlichen THG-Bilanz darf sie jedoch nicht vernachlässigt werden. Wie bei den anderen Handlungsbereichen gilt es auch bei Konsumgütern Verbräuche und Abfälle zuerst zu reduzieren. Wo es möglich ist, soll auf emissionsarme, regionale, ökologische und langlebige Produkte zurückgegriffen werden. 

Prozessentwicklung  

  • Bilanzierung: Standards für eine THG-Bilanzierung im Handlungsbereich werden vom Klimabüro erarbeitet. Die THG-Bilanz wird auf Grundlage von Beschaffungsvolumina in einem ersten Schritt für die gesamte EKvW hochgerechnet und in den Folgejahren auf Kirchenkreisebene erstellt.  
  • Beschaffungsordnungen werden von den kirchlichen Körperschaften ausgearbeitet und sind von den Leitungsorganen in Kraft zu setzen. Ein entsprechendes Muster wird vom Klimabüro bereitgestellt.  
  • Schulungen zur Sensibilisierung für Mitarbeitende der kirchlichen Körperschaften werden ausgearbeitet und durchgeführt.  
  • Pilotprojekte zur nachhaltigen Beschaffung werden fachlich begleitet, dokumentiert, aufbereitet, kommuniziert und fortgeschrieben.

Gebäude  

  • Beratungsprozesse: Empfehlungen für emissionsarme, regionale, natürliche und langlebige Baustoffe haben in Beratungsprozessen grundsätzlich Priorität. Außerdem haben Baustoffe und Konstruktionen Vorrang, die sich möglichst gut recyclen lassen, indem Verbindungen und Konstruktionen leicht wieder voneinander trennbar und nach Rohstoffen sortierbar sind. Beleuchtungen mit austauschbaren und verbrauchsarmen Leuchtmitteln werden empfohlen.  
  • Genehmigung und Finanzierung: In den Genehmigungs- und Finanzierungsprozessen werden die zuvor genannten Kriterien (vgl. 6.2.1.) im möglichen Rahmen berücksichtigt.  

Verwaltungen  

  • Papierloses Arbeiten: Es wird auf Papiervorlagen weitestgehend verzichtet. Es werden nur Recyclingpapiere aus zertifizierter europäischer Produktion verwendet. Interne Vorgaben werden dahingehend überarbeitet.  
  • Neuanschaffungen von Büro- und Kommunikationsgeräten werden auf ihre Notwendigkeit hin strenger geprüft. Reparaturfähigkeit und Energieeffizienz werden als wichtige Kriterien der Beschaffung eingeführt.   
  • Entsorgung: Weiternutzung und Recycling werden bei Entsorgungsvorgängen, wenn möglich, berücksichtigt.  
  • IT: Energieverbräuche im IT-Bereich werden bilanziert. In Zusammenarbeit mit IT-Fachstellen wird eine Energiesparstrategie erstellt.  
  • Dienstfahrzeuge (Pkw und (E-)Fahrräder) werden bei ihrer Anschaffung auf Notwendigkeit, Nutzungsart, Größe und Antrieb geprüft (vgl. 5.3.5.). 

Kirchliche Körperschaften und Einrichtungen: Insbesondere Bildungseinrichtungen, soziale Einrichtungen, Gästehäuser und Kirchengemeinden. 

  • Verpflegung: Bei der Zubereitung und Belieferung der Essensangebote wird eine regionale, saisonale, nachhaltige und fleischarme Frischküche bevorzugt. 
  • Haushaltsgeräte werden bei Beschaffungen auf ihre Notwendigkeit und Dimensionierung hin geprüft. Energieeffizienz und Reparaturfähigkeit sind wichtige Kriterien bei der Beschaffung. Förderprogramme sollen genutzt werden.  
  • Textilien: Bei der Beschaffung von Textilien (beispielsweise Flachwäsche, Dienstkleidung, usw.) wird auf den Kauf aus umweltfreundlicher und gerechter Produktion und Handel, unter Berücksichtigung glaubwürdiger Siegel, geachtet. 

Kirchenland

Die kirchlichen Flächen umfassen unter anderen land-, forst- und energiewirtschaftlich genutzte Flächen, aber auch Friedhöfe, Grünanlagen und derzeit ungenutzte Freiflächen. Das Kirchenland ist in der Evangelischen Kirche von Westfalen hauptsächlich im Besitz von Kirchengemeinden oder Stiftungen, daraus leitet sich eine besondere Verantwortung bezüglich biologischer Vielfalt, Klimaschutz und Klimafolgenanpassung für die Eigentümer:innen ab. Neue Nutzungsmöglichkeiten durch die Energiewirtschaft, ein erhöhtes öffentliches Bewusstsein für ökologische Fragen, wie auch steigendes Interesse von Investoren, haben den Druck auf sämtliche Bereiche der Land- und Forstwirtschaft erhöht.  

Erfassung und Auswertung:  

  • Erfassung: Die Kirchenkreise erfassen Eigentumsflächen nach Lage, Größe und Nutzung und übermitteln diese an das Klimabüro.  
  • Auswertung: Die Nutzungsart der Eigentumsflächen wird auf Kirchenkreisebene ausgewertet, um Potenziale zur Unterstützung der Nachhaltigkeitsziele der EKvW zu erkennen. Es werden Haupthandlungsbereiche und räumliche Schwerpunkte sowie mögliche prioritäre Maßnahmen unter Berücksichtigung der lokalen Besonderheiten identifiziert. 
  • Landeskirchliche Leitlinien werden auf Grundlage der Auswertung und bezogen auf die Nachhaltigkeitsziele der EKvW und der Sustainable Development Goals (SDG) der Vereinten Nationen fortgeschrieben und erweitert. Nachhaltigkeitsziele sind insbesondere: 
  • Klimaschutz 
  • Reduzierung des Süßwasserverbrauchs 
  • Erhalt und Verbesserung der Biodiversität 
  • Reduzierung des Flächenverbrauchs 
  • Klimafolgenanpassung 

Beratung und Austausch   

  • Beratung: Hinsichtlich der oben genannten landeskirchlichen Leitlinien und zu Fördermittelfragen wird für Flächeneigentümer:innen eine Beratung angeboten. Best Practice Beispiele werden gesammelt und kommuniziert (vgl. 8.2.3.).  
  • Ökumene: Erfahrungsaustausch, Abstimmungsprozesse und Zusammenarbeit im Bereich der Ökumene werden intensiviert, um Synergieeffekte zu erreichen. 
  • Kooperationen Zur fachlichen Unterstützung wird den Eigentümer:innen bzw. Nutzer:innen empfohlen außerkirchliche Kooperationen mit thematisch involvierten Institutionen einzugehen, sie werden dabei durch die kreiskirchliche und landeskirchliche Ebene unterstützt.  

Maßnahmenumsetzung  

  • Projektunterstützung: Es werden Projekte in den zuvor als prioritär festgestellten Entwicklungsräumen und Handlungsbereichen unterstützt.    
  • Pachtverträge Land- und Forstwirtschaft: Die Kirchenkreise definieren Auswahlkriterien für Pächter:innen, insbesondere bezüglich Nachhaltigkeitsaspekten. Eine Zusammenstellung möglicher Kriterien bietet die Handreichung „Kriterien für die Verpachtung von Kirchenland in der Evangelischen Kirche von Westfalen“. Diese Kriterien dienen den Kirchgemeinden als Orientierung bei Abschluss von Pachtverträgen. Bei laufenden Pachtverträgen werden Pächter:innen bestärkt, Maßnahmen zur Erhaltung und Förderung der biologischen Vielfalt und zum Humusaufbau auf ihrem Kirchenpachtland anzuwenden. 
  • Friedhöfe und Außenanlagen kirchlicher Gebäude: In Abhängigkeit vom Planungsrecht, der Lage, Nutzung und Historie ergeben sich unterschiedliche Entwicklungs- und Gestaltungsmöglichkeiten für kirchliche Liegenschaften. Ein maßgebliches Kriterium ist die Verbesserung und längerfristige Sicherung der Biodiversität als wesentliches ökologisches Nachhaltigkeitskriterium vor dem Hintergrund des Klimawandels. Ebenfalls ist die Reduktion des Flächenverbrauchs z.B. durch Nachverdichtung innerörtlicher Freiflächen ein wichtiges Kriterium einer nachhaltigen Liegenschaftsentwicklung. Hierbei ist der Gesamtkontext zu berücksichtigen. 

Umnutzung von Kirchenland 

  • Planungen durch die öffentliche Hand: Bei der Beteiligung an Planungen von Bauflächen oder Infrastrukturmaßnahmen, von denen kirchliche Flächen betroffen sind, bringen die Eigentümer:innen die Aspekte der landeskirchlichen Nachhaltigkeitsziele (vgl. 7.1.3.) durch Einwände oder inhaltliche Anregungen zur Planung ein. 
  • Punktuelle Einzelvorhaben werden – bei Vorrang vor dem grundsätzlich angestrebten Flächen- und Nutzungsschutz – in ihren Auswirkungen auf Naturhaushalt und Landschaftsbild bevorzugt durch konkrete örtliche Maßnahmen ausgeglichen. Hierbei ist auch der Schutz von landwirtschaftlichen Flächen zu berücksichtigen. 
  • Windenergie- und Freiflächen-Solaranlagen: Unter Berücksichtigung der in 7.1.2. festgestellten Potentiale werden auf Kirchenkreisebene Empfehlungen ausgearbeitet und eine entsprechende Beratung angeboten.   

Bildung und Kommunikation

Die EKvW begreift Klimaschutz im Sinne der Welt- und Schöpfungsverantwortung als ein Kernthema kirchlicher Bildung und Kommunikation in der gesamten Bandbreite, z. B. innerkirchlich in den Gremien und Verwaltungsbereichen, in den kirchlichen Bildungseinrichtungen und der Öffentlichkeit. Dabei wird das Bewusstsein über den Stellenwert von Klimaschutz, Klimagerechtigkeit und Nachhaltigkeit gestärkt. Konkretes Handeln wird erprobt, Kooperationen mit weiteren Akteur:innen und der öffentliche Diskurs gesucht und so der Wandel in der Gesellschaft unterstützt. 

Bildung: Kirchliches Bildungshandeln umfasst formale, non-formale und informelle Bildungsprozesse. Kirchliche Bildungsorte und -gelegenheiten sind vielfältig und spielen sich unter anderem ab: 

  • an Schulen, Hochschulen und in Kindertagesstätten 
  • in der Kinder- und Jugendarbeit, in der Erwachsenen- und Familienbildung,  
  • in Gemeindeleben, Verkündigung und Kirchenmusik 
  • im von Kirche mitgestalteten öffentlichen Leben, das die Bildung von Haltung, Werten, Fähigkeiten und Wissen ermöglicht 
  • Bildung für nachhaltige Entwicklung: Klimaschutz ist ein Querschnittsthema und wird als solches auf allen Ebenen gelebt. Angestrebt wird eine flächendeckende Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE)23 und eine Veränderung unserer Kirche mit konkreten Handlungsschritten und Maßnahmen hin zu Klimaneutralität. Konflikte werden thematisiert und Kriterien der Entscheidungsfindung diskutiert. 
  • Bildungsstrategie: Bildung im Kontext von Klimaschutz und Nachhaltigkeit wird auf allen Ebenen integriert und aufeinander bezogen ausgerichtet. Das Themenfeld wird strategisch geplant und umsetzt.  
  • Multidisziplinäres Team: Ein Team mit Expertinnen und Experten aus Bildungskontexten stimmt sich auf landeskirchlicher Ebene mit den zuständigen Gremien und den Fachstellen für Klimaschutz ab, entwickelt das Bildungsangebot weiter und steht als Ansprechpartner zur Verfügung. 
  • Lerninhalte für Schule, Aus-, Fort- und Weiterbildung werden überprüft und nach BNE-Standards im Rahmen gegebener Gestaltungsspielräume überarbeitet. Die Kirchenleitung stellt sicher, dass BNE in der pastoralen Arbeit, Aus- und Fortbildung grundlegend ist. 
  • Bedarfsorientierte Schulungen zu den einzelnen Handlungsbereichen werden für haupt-, neben- und ehrenamtliche Mitarbeitende und Multiplikator:innen angeboten. 

Kommunikation: Es wird sichergestellt, dass alle Handelnden unserer Kirche wissen, wie man klimaschonend handelt und wo Informationen darüber zu finden sind. Informationen werden weitergegeben und Ergebnisse aus Prozessen werden im Netzwerk kommuniziert. 

  • Mit gutem Beispiel vorangehen: Die Umsetzung des Klimaschutzplans gelingt im Zusammenspiel zwischen öffentlichem Anspruch, Glaubwürdigkeit und konkretem Handeln der Körperschaften und Personen. 
  • Kommunikationsstrategie: Das Klimaschutzbüro verantwortet in Kooperation mit weiteren Expert:innen die Entwicklung einer Kommunikationsstrategie und deren Kommunikation. 
  • Information: Die Kirchenleitung stellt sicher, dass allen Aktiven und Interessierten innerkirchlich und außerkirchlich die notwendigen Informationen im Klimaschutzprozess bereitgestellt werden. Akteur:innen und Gremien berichten regelmäßig sowohl im eigenen Wirkungsfeld als auch nach außen über ihre Aktivitäten, deren Wirksamkeit und den Grad der Zielerreichung. 
  • Austausch und Vernetzung: Wissen und Erfahrungen zu teilen und zu verwenden ist ausdrücklich erwünscht. Die Klimaschutzstellen organisieren einen regelmäßigen Austausch zwischen Akteur:innen zu Klimaschutzmaßnahmen. Ergänzend wird eine digitale Datenplattform eingerichtet. 
  • Best-Practice-Beispiele im kirchlichen Klimaschutz werden gesammelt und veröffentlicht. 

Informationsmaterial zum Klimaschutzplan

Was steht im Klimaschutzplan?