Mobilität

Die Mobilität der ehrenamtlich und beruflich Mitarbeitenden zum Arbeitsort und zurück (Pendelverkehr) sowie deren dienstliche Wege (Dienstverkehr) bildet mit ca. 20 Prozent der bilanzierten THG-Emissionen in der EKvW den zweitgrößten Themenkomplex des kirchlichen Klimaschutzes.

Datenerhebung und Informationsbereitstellung dient als Grundlage für Mobilitätsentscheidungen sowie die jährliche THG-Bilanzierung.  

  • Reisekostenerhebungen in der EKvW werden evaluiert und wenn nötig ergänzt, vereinheitlicht und digitalisiert.  
  • Regelmäßige Mobilitätsumfragen werden vom Klimabüro bereitgestellt und in den Körperschaften durchgeführt. Abgefragt werden können beispielsweise die Verkehrsmittelnutzung, die Hemmnisse bei der Nutzung umweltfreundlicher Mobilitätsarten, der Bedarf an (E-)Dienst- und -Jobrädern sowie die Bedarfe und Nutzung von Mobiler Arbeit und/oder Homeoffice.   
  • Mobilitätsinformation: Eine Website mit Informationen zu Angeboten und Möglichkeiten nachhaltiger Mobilität für Mitarbeitende wird eingerichtet. Das Klimabüro informiert die Mitarbeitenden regelmäßig zu den Potentialen individueller Mobilitätsentscheidungen.   

Verkehrsvermeidung: Reduktion insbesondere der motorisiert zurückgelegten Wegstrecken. 

  • Mobiles Arbeiten und/oder Homeoffice wird Mitarbeitenden, wenn möglich, angeboten und unterstützt. Dienstvereinbarungen entsprechend angepasst bzw. danach abgeschlossen. 
  • Digitale Formate haben für Besprechungen Vorrang und werden für kirchliche Veranstaltungen jeweils geprüft. Die kirchlichen Körperschaften stellen dafür die notwendige Technik und das notwendige Fachpersonal zur Verfügung. 
  • Mitfahrten: Die kirchlichen Körperschaften unterstützen die Bildung von Fahrgemeinschaften und Mitfahrgelegenheiten. Die technische und organisatorische Ausgestaltung wird vom Klimabüro unterstützt, z.B. durch die Bereitstellung einer Kommunikationsplattform. 

Verkehrsverlagerung und -optimierung, vom Pkw zu THG-ärmeren (ÖV) oder THG-freien Verkehrsmittel ((E-)Fahrrad) .

  • Infrastruktur Mobilität: An kirchlichen Gebäudestandorten werden Fahrradstellplätze qualitativ hochwertig, leicht erreichbar, und überdacht ausgeführt. Duschen, Umkleide- und Trockenräume sowie Wartungs- und Reparaturkoffer werden, wenn möglich, bereitgestellt. Pkw-Stellplätze an Arbeitsstätten werden auf die grundstücksbezogene baurechtlich erforderliche Anzahl22 reduziert. Freiwerdende Flächen können beispielsweise für Fahrradstellplätze, Bepflanzung oder Entsiegelung genutzt werden. E-Ladestationen für Pkw und Fahrräder werden bedarfsorientiert angeboten; möglichst in Verbindung mit PV-Anlagen. 
  • Präsenz- und Reiseveranstaltungen sind auch unter Berücksichtigung emissionsarmer An- und Abreisemöglichkeiten zu planen. Dies betrifft u.a. Ort, Zeit und Wahl der Verkehrsmittel. 
  • Job- und Diensträder: Das Leasing mit Gehaltsumwandlung von (E-) Fahrrädern wird für die Mitarbeitenden aller Körperschaften ermöglicht und bezuschusst. Dienstvereinbarungen zwischen Dienstgebenden und Mitarbeitervertretungen werden abgeschlossen.  
  • (E-)Diensträder werden für ehrenamtlich und beruflich Mitarbeitende bereitgestellt.   
  • (Teil-)Finanzierung von Netzkarten und BahnCards: Dienstgebende finanzieren oder bezuschussen ihren Mitarbeitenden die Anschaffung einer Netzkarte (z.B. Deutschlandticket) und/oder einer BahnCard. Privat beschaffte Netzkarten / BahnCards werden bei dienstlicher Nutzung durch ehrenamtlich oder beruflich Mitarbeitende anteilig erstattet.   
  • Fuhrpark: Die kirchlichen Körperschaften analysieren und optimieren ihren Fuhrpark als Teil ihrer Klimaschutzkonzeption. Der Fuhrpark umfasst auch (E-) Fahrräder und (E-) Lastenräder. Wenn Pkw benötigt werden, werden keine Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren ersetzt oder neu angeschafft.