Beschaffung

Die THG-Emissionen der kirchlichen Beschaffung werden in der EKvW aufgrund der großen Bandbreite von Beschaffungsprodukten und der komplexen Produktions- und Lieferketten bisher nicht bilanziert. Unter Berücksichtigung der gesamtgesellschaftlichen THG-Bilanz darf sie jedoch nicht vernachlässigt werden. Wie bei den anderen Handlungsbereichen gilt es auch bei Konsumgütern Verbräuche und Abfälle zuerst zu reduzieren. Wo es möglich ist, soll auf emissionsarme, regionale, ökologische und langlebige Produkte zurückgegriffen werden. 

Prozessentwicklung  

  • Bilanzierung: Standards für eine THG-Bilanzierung im Handlungsbereich werden vom Klimabüro erarbeitet. Die THG-Bilanz wird auf Grundlage von Beschaffungsvolumina in einem ersten Schritt für die gesamte EKvW hochgerechnet und in den Folgejahren auf Kirchenkreisebene erstellt.  
  • Beschaffungsordnungen werden von den kirchlichen Körperschaften ausgearbeitet und sind von den Leitungsorganen in Kraft zu setzen. Ein entsprechendes Muster wird vom Klimabüro bereitgestellt.  
  • Schulungen zur Sensibilisierung für Mitarbeitende der kirchlichen Körperschaften werden ausgearbeitet und durchgeführt.  
  • Pilotprojekte zur nachhaltigen Beschaffung werden fachlich begleitet, dokumentiert, aufbereitet, kommuniziert und fortgeschrieben.

Gebäude  

  • Beratungsprozesse: Empfehlungen für emissionsarme, regionale, natürliche und langlebige Baustoffe haben in Beratungsprozessen grundsätzlich Priorität. Außerdem haben Baustoffe und Konstruktionen Vorrang, die sich möglichst gut recyclen lassen, indem Verbindungen und Konstruktionen leicht wieder voneinander trennbar und nach Rohstoffen sortierbar sind. Beleuchtungen mit austauschbaren und verbrauchsarmen Leuchtmitteln werden empfohlen.  
  • Genehmigung und Finanzierung: In den Genehmigungs- und Finanzierungsprozessen werden die zuvor genannten Kriterien (vgl. 6.2.1.) im möglichen Rahmen berücksichtigt.  

Verwaltungen  

  • Papierloses Arbeiten: Es wird auf Papiervorlagen weitestgehend verzichtet. Es werden nur Recyclingpapiere aus zertifizierter europäischer Produktion verwendet. Interne Vorgaben werden dahingehend überarbeitet.  
  • Neuanschaffungen von Büro- und Kommunikationsgeräten werden auf ihre Notwendigkeit hin strenger geprüft. Reparaturfähigkeit und Energieeffizienz werden als wichtige Kriterien der Beschaffung eingeführt.   
  • Entsorgung: Weiternutzung und Recycling werden bei Entsorgungsvorgängen, wenn möglich, berücksichtigt.  
  • IT: Energieverbräuche im IT-Bereich werden bilanziert. In Zusammenarbeit mit IT-Fachstellen wird eine Energiesparstrategie erstellt.  
  • Dienstfahrzeuge (Pkw und (E-)Fahrräder) werden bei ihrer Anschaffung auf Notwendigkeit, Nutzungsart, Größe und Antrieb geprüft (vgl. 5.3.5.). 

Kirchliche Körperschaften und Einrichtungen: Insbesondere Bildungseinrichtungen, soziale Einrichtungen, Gästehäuser und Kirchengemeinden. 

  • Verpflegung: Bei der Zubereitung und Belieferung der Essensangebote wird eine regionale, saisonale, nachhaltige und fleischarme Frischküche bevorzugt. 
  • Haushaltsgeräte werden bei Beschaffungen auf ihre Notwendigkeit und Dimensionierung hin geprüft. Energieeffizienz und Reparaturfähigkeit sind wichtige Kriterien bei der Beschaffung. Förderprogramme sollen genutzt werden.  
  • Textilien: Bei der Beschaffung von Textilien (beispielsweise Flachwäsche, Dienstkleidung, usw.) wird auf den Kauf aus umweltfreundlicher und gerechter Produktion und Handel, unter Berücksichtigung glaubwürdiger Siegel, geachtet.