Kirchenland

Die kirchlichen Flächen umfassen unter anderen land-, forst- und energiewirtschaftlich genutzte Flächen, aber auch Friedhöfe, Grünanlagen und derzeit ungenutzte Freiflächen. Das Kirchenland ist in der Evangelischen Kirche von Westfalen hauptsächlich im Besitz von Kirchengemeinden oder Stiftungen, daraus leitet sich eine besondere Verantwortung bezüglich biologischer Vielfalt, Klimaschutz und Klimafolgenanpassung für die Eigentümer:innen ab. Neue Nutzungsmöglichkeiten durch die Energiewirtschaft, ein erhöhtes öffentliches Bewusstsein für ökologische Fragen, wie auch steigendes Interesse von Investoren, haben den Druck auf sämtliche Bereiche der Land- und Forstwirtschaft erhöht.  

Erfassung und Auswertung:  

  • Erfassung: Die Kirchenkreise erfassen Eigentumsflächen nach Lage, Größe und Nutzung und übermitteln diese an das Klimabüro.  
  • Auswertung: Die Nutzungsart der Eigentumsflächen wird auf Kirchenkreisebene ausgewertet, um Potenziale zur Unterstützung der Nachhaltigkeitsziele der EKvW zu erkennen. Es werden Haupthandlungsbereiche und räumliche Schwerpunkte sowie mögliche prioritäre Maßnahmen unter Berücksichtigung der lokalen Besonderheiten identifiziert. 
  • Landeskirchliche Leitlinien werden auf Grundlage der Auswertung und bezogen auf die Nachhaltigkeitsziele der EKvW und der Sustainable Development Goals (SDG) der Vereinten Nationen fortgeschrieben und erweitert. Nachhaltigkeitsziele sind insbesondere: 
  • Klimaschutz 
  • Reduzierung des Süßwasserverbrauchs 
  • Erhalt und Verbesserung der Biodiversität 
  • Reduzierung des Flächenverbrauchs 
  • Klimafolgenanpassung 

Beratung und Austausch   

  • Beratung: Hinsichtlich der oben genannten landeskirchlichen Leitlinien und zu Fördermittelfragen wird für Flächeneigentümer:innen eine Beratung angeboten. Best Practice Beispiele werden gesammelt und kommuniziert (vgl. 8.2.3.).  
  • Ökumene: Erfahrungsaustausch, Abstimmungsprozesse und Zusammenarbeit im Bereich der Ökumene werden intensiviert, um Synergieeffekte zu erreichen. 
  • Kooperationen Zur fachlichen Unterstützung wird den Eigentümer:innen bzw. Nutzer:innen empfohlen außerkirchliche Kooperationen mit thematisch involvierten Institutionen einzugehen, sie werden dabei durch die kreiskirchliche und landeskirchliche Ebene unterstützt.  

Maßnahmenumsetzung  

  • Projektunterstützung: Es werden Projekte in den zuvor als prioritär festgestellten Entwicklungsräumen und Handlungsbereichen unterstützt.    
  • Pachtverträge Land- und Forstwirtschaft: Die Kirchenkreise definieren Auswahlkriterien für Pächter:innen, insbesondere bezüglich Nachhaltigkeitsaspekten. Eine Zusammenstellung möglicher Kriterien bietet die Handreichung „Kriterien für die Verpachtung von Kirchenland in der Evangelischen Kirche von Westfalen“. Diese Kriterien dienen den Kirchgemeinden als Orientierung bei Abschluss von Pachtverträgen. Bei laufenden Pachtverträgen werden Pächter:innen bestärkt, Maßnahmen zur Erhaltung und Förderung der biologischen Vielfalt und zum Humusaufbau auf ihrem Kirchenpachtland anzuwenden. 
  • Friedhöfe und Außenanlagen kirchlicher Gebäude: In Abhängigkeit vom Planungsrecht, der Lage, Nutzung und Historie ergeben sich unterschiedliche Entwicklungs- und Gestaltungsmöglichkeiten für kirchliche Liegenschaften. Ein maßgebliches Kriterium ist die Verbesserung und längerfristige Sicherung der Biodiversität als wesentliches ökologisches Nachhaltigkeitskriterium vor dem Hintergrund des Klimawandels. Ebenfalls ist die Reduktion des Flächenverbrauchs z.B. durch Nachverdichtung innerörtlicher Freiflächen ein wichtiges Kriterium einer nachhaltigen Liegenschaftsentwicklung. Hierbei ist der Gesamtkontext zu berücksichtigen. 

Umnutzung von Kirchenland 

  • Planungen durch die öffentliche Hand: Bei der Beteiligung an Planungen von Bauflächen oder Infrastrukturmaßnahmen, von denen kirchliche Flächen betroffen sind, bringen die Eigentümer:innen die Aspekte der landeskirchlichen Nachhaltigkeitsziele (vgl. 7.1.3.) durch Einwände oder inhaltliche Anregungen zur Planung ein. 
  • Punktuelle Einzelvorhaben werden – bei Vorrang vor dem grundsätzlich angestrebten Flächen- und Nutzungsschutz – in ihren Auswirkungen auf Naturhaushalt und Landschaftsbild bevorzugt durch konkrete örtliche Maßnahmen ausgeglichen. Hierbei ist auch der Schutz von landwirtschaftlichen Flächen zu berücksichtigen. 
  • Windenergie- und Freiflächen-Solaranlagen: Unter Berücksichtigung der in 7.1.2. festgestellten Potentiale werden auf Kirchenkreisebene Empfehlungen ausgearbeitet und eine entsprechende Beratung angeboten.