Der »Klimaschutzplan ist nun beschlossene Sache. Er benennt eine Reihe von Aufgaben, von denen viele das Klimabüro oder die Landeskirche betreffen. Die umfassendste Aufgabe der Kirchenkreise in diesem Jahr ist die erstmalige Erhebung der Gebäude- und Energiedaten (§ 4 Abs. 1 KliSchG) zur Erstellung der Treibhausgasbilanz für 2023. Hieraus ergeben sich natürlich Fragen für die Durchführung. Dieses FAQ behandelt einzelne Themen der Bilanzierung.
Wie und von wem wird die Bilanz erstellt?
Wie werden die Verbrauchsdaten an das Klimabüro übermittelt?
Für die Bilanz 2023 werden die Gebäude- und Verbrauchsdaten in das grüne Datenkonto eingegeben. Wenn bestimmte Datenformate eingehalten werden, ist es auch möglich, dass Excel-Listen zentral in das grüne Datenkonto hochgeladen werden. Hierfür ist eine Absprache mit dem Klimabüro notwendig. Zukünftig ist eine automatisierte Übertragung geplant. Diese wird in 2024 pilotiert.
Welche Gebäude werden bilanziert?
Es sollen kirchlich genutzte Gebäude in der Bilanz erfasst werden. Das sind Kirchen, Kapellen, Gemeindezentren, Gemeindehäuser, Kitas, Schulen, Bildungsstätten.
Dies ist unabhängig davon, ob das Gebäude im Eigentum der LK/KK/KG ist oder angemietet.
Welche Gebäude werden nicht bilanziert?
An Dritte vermietete Gebäude oder Gebäudeteile werden nicht bilanziert. Die Emissionen sind Teil der CO2-Bilanz der Mieter. Gleichwohl hat die Kirche Verantwortung, da sie durch Sanierungsmaßnahmen und Austausch der Heizungsanlagen den Verbrauch und die CO2-Emissionen senken kann.
Deshalb sollen die Verbräuche in der Nebenbilanz aufgeführt werden.
Werden Kitas in Kitaverbünden bilanziert?
Ja. Kitaverbünde gehören zu den Kirchenkreisen.
Wie werden Gebäude mit gemischter Nutzung bilanziert?
Beispiele für eine solche Nutzung sind Gemeindezentrum (=Kirche + Gemeindehaus), Gemeindehaus + Gemeindebüro, Gemeindehaus + Mietwohnung.
Die Verbräuche werden nach Nutzungsart aufgelistet. Der Anteil am Gebäude wird über die Flächen bestimmt. Sind keine getrennten Zähler vorhanden, muss der Anteil am Verbrauch geschätzt werden.
Für das letzte Beispiel gilt: Der Anteil der kirchlichen Nutzung geht in die Hauptbilanz, die der Vermietungen in die Nebenbilanz.
Werden Pfarrhäuser bilanziert?
Ja. Wo Pfarrer:innen eine Pfarrdienstwohnung zugewiesen wurde, gehen wir aufgrund der besonderen Verantwortung von „kirchlicher Nutzung“ auch in privat genutzten Immobilien aus.
Es ist deshalb notwendig, dass die Heizungsabrechnungen der Pfarrer:innen durch die Kreiskirchenämter angefragt werden.
Wie wird die Nutzung von zertifiziertem, Öko-Strom bilanziert?
Der Bezug von zertifiziertem, Öko-Strom ist ökologisch sinnvoll, da er Stromanbieter/-produzenten dazu bringt, mehr Anlagen zur regenerativen Stromerzeugung zu bauen.
Insgesamt wird dadurch der bundesdeutsche Strommix „grüner“.
Dies ist gesellschaftlich gut und hat Vorbildfunktion.
Da aber Strom über das Netz verteilt wird, kann ich die positive CO2-Bilanz nicht für mich allein beanspruchen. Die kirchliche CO2-Bilanz ist weiterhin bestimmt durch den Strom-Mix, der aus dem Netz bezogen wird. Diese Vorgehensweise entspricht dem ortsbasierten Ansatz des GHG Protocol Standards und dem BISKO Standard. Die Nutzung von zertifiziertem Öko-Strom wird deshalb in der Nebenbilanz ausgewiesen.
Was ist zertifizierter Ökostrom?
Als Nachweis für hochwertige Ökostromprodukte soll die Zertifizierung mit einem der etablierten und durch das Umweltbundesamt empfohlenen Ökostrom-Label „ok power“ oder „Grüner Strom“ herangezogen werden.
Wie wird der Eigenverbrauch von selbsterzeugtem Strom bilanziert?
Es ist sinnvoll, Strom da und dann zu erzeugen, wo und wann er gebraucht wird. Dies reduziert Netzlasten und Verluste.
Dieser Stromanteil ist außerdem unabhängig von Marktpreisschwankungen.
Ein hoher Eigenverbrauchsanteil wird besonders bei Kindergärten, Schulen, Hochschulen erzielt, da hier Nutzungs- und Erzeugungsprofil gut übereinstimmen. Auch in Pfarrhäusern ist eine Kombination mit einer Wärmepumpenheizung sinnvoll. Hier sollte jedoch die Nutzung eines Stromspeichers überlegt werden, um den Versatz von Nutzungs- und Erzeugungszeiten auszugleichen.
Da die tatsächliche Eigennutzung gemessen werden kann, geht dieser Stromanteil auch in die eigene Bilanz ein (mit einem Klimafaktor von 0,04 kg CO2e/kWh). Weitere Vorteile sind:
- Die Kosten für den Eigenverbrauch werden gesenkt.
- Der überschüssige Strom verbessert den Strommix.
- Der überschüssige Strom kann in der Nebenbilanz ausgewiesen werden.
Es sind aber Investitionen für die Anlage erforderlich.
Der Teil des Stromes, der ins Netz geliefert wird, kann nicht auf die eigene Bilanz angerechnet werden.
Wie werden größere Anlagen zur kommerziellen Stromerzeugung bilanziert?
Es gelten die gleichen Vorteile, wie bei der Eigenverbrauchsanlage, wenn der Eigenverbrauch nicht über das Netz bezogen wird.
Es lässt sich außerdem eine Rendite mit dem ins Netz eingespeisten Stroms erwirtschaften.
Insgesamt wird dadurch der bundesdeutsche Strommix „grüner“. Es wird mehr regenerativer Strom erzeugt. Dies ist gesellschaftlich gut und hat Vorbildfunktion.
Der Teil des Stromes, der ins Netz geliefert wird, kann nicht auf die eigene Bilanz angerechnet werden, da er von allen Netzstrom-Kunden genutzt wird. Er wird aber als erzeugter Öko-Strom in der Nebenbilanz ausgewiesen.
Was steht in der Nebenbilanz?
Die Hauptbilanz ist hinsichtlich der Bilanzierungsregeln konform mit der Bilanz der EKD, basierend auf dem BISKO-Standard und dem GHG Protocols Standards.
In der Nebenbilanz sollen sinnvolle Maßnahmen aufgeführt werden, die nicht direkten Einfluss auf unsere kirchliche CO2-Bilanz haben, aber für eine ökologische Transformation sehr wichtig sind. Dies sind:
- Nutzung von zertifiziertem Ökostrom.
- Erzeugen von regenerativer Energie (Solar, Wind, Erwärme) und Einspeisung in das Stromnetz.
- Anschaffung von E-Ladesäulen.
- Förderung von ÖPNV-Nutzung (Jobticket).
- Förderung von Dienstfahrrädern.
- Besitz und Erhalt von Wald auf Kirchenland.
- Besitz und Erhalt von Mooren.
- Förderung von ökologischen Projekten.
- Emissionen aus Vermietung von kirchlichem Eigentum.
Welche Art von Mobilität soll bilanziert werden?
Es werden Dienstfahrten und Dienstreisen von Mitarbeitenden erfasst.
Werden die Fahrten zum Arbeitsplatz bilanziert?
Nein. Diese Fahrten gehören zur privaten Bilanz der Mitarbeitenden. Gleichwohl hat die EKvW als Arbeitgeber Einfluss auf diese Fahrten, z. B. durch Finanzierung eines Deutschlandtickets oder eines Dienstrades. Deshalb sollen diese Maßnahmen in der Nebenbilanz erfasst werden.
Welche Fahrzeugtypen sollen bei der Mobilität erfasst werden?
Es soll die Art des Fahrzeugs (PKW (klein, mittel, groß), Kleinbus, E-Bike, Fahrrad, ÖPNV, Bahn-Fernverkehr, Flugzeug-Inland, Flugzeug-Ausland) und die Antriebsart bei PKW und Kleinbus erfasst werden (Benzin, Diesel, Erdgas, eFuel, H2, Strom).
Bildquelle:
- Bilanzierung-Website: Klimabüro