Organisation

Um das Ziel der THG-Reduktion bis 2035 zu erreichen, wird eine entsprechende organisatorische Struktur aufgebaut. Dazu gehört die Etablierung eines flächendeckenden Energie- und Berichtsmanagements sowie die Schaffung einer Finanzierungsinfrastruktur zur Unterstützung von Investitionen und Hilfsangeboten auf allen Ebenen der Kirche. Darüber hinaus werden konkrete Ansprechpersonen und klare Verantwortlichkeiten auf allen kirchlichen Ebenen definiert. 

Netzwerk: Ein Klimaschutznetzwerk durchdringt alle Ebenen unserer Kirche und kann alle Mitarbeitenden und Gemeindeglieder gleichermaßen erreichen. Jeder Kirchenkreis richtet allein oder im Zusammenschluss mit anderen Kirchenkreisen eine kreiskirchliche Fachstelle für Klimaschutz ein, die durch das landeskirchliche Klimabüro in ihrer Arbeit unterstützt wird. 

  • Landeskirchliche Gremien: Klimaschutz wird in den entsprechenden landeskirchlichen Gremien und Ausschüssen regelmäßig (mindestens jährlich) thematisiert, insbesondere in den Konferenzen der Verwaltungsleitenden und der Superintendent:innen, dem Kollegium des Landeskirchenamtes, der Kirchenleitung und der Synode.  
  • Kreiskirchliche Gremien: In allen Kirchenkreisen werden Gremien mit dem Handlungsbereich Klimaschutz und Nachhaltigkeit beauftragt. Dabei ist es möglich, auf vorhandene Gremienstrukturen (z.B. Bau, Finanzen, Gesellschaftliche Verantwortung, Umwelt) zurückzugreifen. 
  • Fachstellen für Klimaschutz: In allen Kirchenkreisen werden Fachstellen für Klimaschutz eingerichtet. In den Kirchengemeinden werden Ansprechpersonen benannt.  

Gebäude- und Energiedatenerfassung: Ziel ist eine gemeinsame Gebäude- und Energiedatenbank, mit der Gebäudeverantwortliche Energieströme auswerten können. 

  • Gebäude- und Energiedatenbank: Die Gebäudedatenbanken aller Ebenen der EKvW werden miteinander abgestimmt und synchronisiert.   
  • Energiemanagement: Die jährliche Energieverbrauchserfassung der Kirchengemeinden wird auf Kirchenkreisebene durchgeführt und auf Energie- und Kosteneffizienz hin ausgewertet.  
  • Engmaschiges Energiemonitoring zur Verbrauchs- und Schadensüberwachung verstetigen und zur Begrenzung des Arbeitsaufwands automatisieren.  
  • Weitere Datenerfassung: Daten für weitere Handlungsbereiche werden auf Kirchenkreisebene erfasst, aufbereitet und zur Verfügung gestellt (Mobilität, Beschaffung, Kirchenland).  
  • Klimabericht: Jährlich werden für alle Körperschaften möglichst kompakte und idealerweise automatisierte Berichte über die Energieverbräuche und CO2-Reduzierung erstellt. Fortschritte und Herausforderungen beim Klimaschutz sind regelmäßiges Thema auf den Synoden. 

Standards: Die gesamte EKvW zieht beim Klimaschutz an einem Strang und arbeitet vertrauensvoll zusammen. Erfolgreiche Strategien werden miteinander ausgetauscht und mögliche Synergien genutzt. Konzepte, Bilanzierungen und Berichte werden gemeinsam entwickelt und sind miteinander vergleichbar. 

  • Bilanzierung: THG-Bilanzen müssen für alle Organisationsebenen (Landeskirche und Kirchenkreise) nach transparenten und einheitlichen Standards erstellt werden. 
  • Musterklimaschutzkonzept: Das Klimabüro erstellt eine Vorlage, die zum einen kompatibel ist mit öffentlichen Fördervorgaben und sich andererseits in den landeskirchlichen Klimaschutzplan einfügt. 
  • Klimaschutzkonzepte: Auf der Grundlage der THG-Bilanz erstellt jeder Kirchenkreis gemäß § 6 Abs. 2 Satz 2 KliSchG allein oder im Zusammenschluss ein Klimaschutzkonzept. Die Klimaschutzkonzepte werden regelmäßig evaluiert und fortgeschrieben. 
  • Prozessunterstützung: Eine personelle Unterstützung wird von den Kirchenkreisen und der Landeskirche bereitgestellt. Außerdem können hierfür von den Körperschaften Werkzeuge wie das Umweltmanagementsystem „Der Grüne Hahn“ genutzt werden.  

Finanzierung: Die zur Verfügung stehenden Finanzmittel, insbesondere die zweckgebundenen Mittel für Klimaschutzmaßnahmen (Klimaschutzpauschale nach § 7 KliSchG) werden effizient und nachhaltig verwendet.  

  • Handreichung Klimapauschale: Das Klimabüro stellt eine Handreichung zur Mittelverwendung der zweckgebundenen Finanzmittel (Klimapauschale) zur Verfügung. 
  • Berichte und Auswertung Klimapauschale: Über die Klimaschutzfinanzierung berichten die Kirchenkreise und die Landeskirche jährlich. Die Berichte werden ausgewertet und die finanzierten Klimaschutzmaßnahmen evaluiert. 
  • Fundraising und Akquisition von Fördermitteln: Zur Finanzierung der landeskirchlichen Klimaschutzziele werden wo möglich externe Fördertöpfe genutzt. Fundraising und alternative Fundingstrategien werden befördert. 
  • Gemeinwesen und Gemeinwohl fördernde Organisationsformen: Die Gründung von und Kooperation mit solidarischen Organisationsformen, Genossenschaften und Vereinen kann ein geeignetes Mittel zur Verwirklichung von Klimaschutzvorhaben darstellen.