Erneuerbare Energien

Die EKvW treibt Ausbau und Nutzung erneuerbarer Energien entschieden voran. Erneuerbare-Energien-Anlagen werden an allen bestandsgesicherten Gebäuden sukzessive installiert, an denen dies möglich und sinnvoll ist. So werden die Gebäude als größte THG-Emittenten zum wichtigsten Energieproduzenten. Bis 2035 soll im Bilanzierungszeitraum mindestens so viel Energie produziert werden, wie verbraucht wird. Die Potentiale forst- und landwirtschaftlicher Flächen werden geprüft und Energiepartnerschaften abgeschlossen. 

Ausbau Erneuerbare Energien: Auf allen technisch, funktional und wirtschaftlich in Frage kommenden Dächern werden flächendeckend Photovoltaik-Anlagen installiert. Windkraftanlagen werden ermöglicht durch Finanzierung, Beteiligung, Tolerierung bzw. Flächenbereitstellung.  

  • Potentialfeststellung: Potentiale auf Gebäuden, forst- und landwirtschaftlichen Flächen werden auf Kirchengemeinde- und Kirchenkreisebene systematisch geprüft.  
  • Kooperation mit außerkirchlichen Akteur:innen: Die kirchlichen Körperschaften gehen Kooperationen mit außerkirchlichen Akteur:innen ein. Sozial und regional engagierte Kooperationspartner:innen sind zu bevorzugen.20 
  • Bilanzierung Erneuerbarer Energien: Die Erzeugung Erneuerbarer Energien wird bilanziert. Die Bilanzierungsmethodik (Anhang 4) stellt sicher, dass keine Doppelbilanzierung und keine Bilanzierungslücken entstehen und dass gleichzeitig angemessene Anreize zur Errichtung von Erneuerbare-Energien-Anlagen gewährleistet sind. 

Unterstützung der Energiewende: Die EKvW ist eingebunden in die gesamtgesellschaftlichen Bemühungen zur Umsetzung einer nachhaltigen Energiewende und nimmt ihre gestaltende Verantwortung wahr. 

  • Politische Lobbyarbeit: Die EKvW unterstützt die Energiewende in Deutschland. Dabei betreibt sie aktive Lobbyarbeit unter anderem für einfachere Genehmigungsprozesse von Erneuerbare-Energien-Anlagen, beispielsweise Photovoltaik auf Denkmälern.  
  • Finanzielle Beteiligungsformen an Erneuerbare-Energien-Anlagen sind wünschenswert, um die gesamtgesellschaftliche Energiewende zu unterstützen.21  
  • Zertifizierter Grünstrom: Es wird nur zertifizierter Grünstrom (z.B. OK Power und Grüner-Strom-Label) genutzt, hierzu werden möglichst kreiskirchliche Rahmenverträge geschlossen. Ein Musterrahmenvertrag für Stromverträge wird auf Landeskirchenebene ausgearbeitet.