Photovoltaik auf Kirchen: Positionierung EKD
Neben einer klugen Gebäudereduzierung, der Absenkung von Raumtemperaturen und der energetischen Sanierung von Gebäuden, sind Photovoltaik (PV)-Anlagen ein wesentlicher Baustein auf dem Weg zur Erreichung unserer Klimaziele.
Da wir als Kirche in einer besonderen Verantwortung und Vorbildfunktion zur Bewahrung der Schöpfung stehen, darf unseres Erachtens auch die Möglichkeit von PV-Anlagen neben den bisher favorisierten Gebäuden der Gemeindearbeit auf den Dächern unserer rund 1000 Kirchen und unserer Baudenkmäler nicht pauschal ausgeschlossen werden.
Auch im Hinblick auf eine gemeinsame Positionierung gegenüber den staatlichen Denkmalbehörden, haben sich die Ev. Landeskirchen daher bei der diesjährigen Konferenz der Bauamtsleitenden der EKD auf folgende Grundsätze verständigt:
- Alle Gebäude, auch die Mehrzahl der denkmalgeschützten Gebäude und Kirchen, bieten große Potentiale zur Errichtung von PV-Anlagen. Somit sind alle für die Installation einer PV-Anlage geeigneten (Gebäudenutzung, Dachzustand, Statik, Ausrichtung usw.) Dachflächen bei der Planung des Gesamtkonzepts zur Klimaneutralität zu berücksichtigen.
- Bei Instandsetzungen und Modernisierungen sollen Dächer so hergerichtet werden, dass PV- Anlagen montiert oder später unkompliziert nachgerüstet werden können. Die PV- Anlagen sollen reversibel sein.
- Heutige PV-Anlagen sind eine zu akzeptierende Zeitschicht aktueller technischer Ausstattung. Sie sind daher wie andere notwendige Bauteile zu betrachten.
- PV- Anlagen auf Sakralgebäuden müssen dem besonderen Stellenwert dieser Gebäude gerecht werden. Sie müssen deshalb auf die Gestaltung des Gebäudes Rücksicht nehmen und sind als ruhige und gleichmäßige Flächen zu konzipieren.
- Generell müssen auf Denkmalen PV- Anlagen denkmalrechtlich abgestimmt werden. Sie sind hinsichtlich Farbigkeit, Mattigkeit, Kleinteiligkeit und Geometrie gestalterisch überzeugend an das Gebäude anzufügen. Wenn das gegeben ist, ist z.B. die Einsehbarkeit aus dem öffentlichen Raum auf die PV-Anlage nach Auffassung der kirchlichen Denkmalpflege kein Ausschlusskriterium.
- Beim Einbau von PV-Anlagen darf die erhaltenswerte denkmalgeschützte Bausubstanz nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Die technischen, baukonstruktiven Voraussetzungen sowie auch die wirtschaftlichen und finanziellen Voraussetzungen müssen gegeben sein.
Die Planung einer PV-Anlage sollte in ein stimmiges Gebäudegesamt- und Finanzierungskonzept eingebunden werden; beispielsweise sind neben möglichen denkmalrechtlichen Belangen auch die zukünftige langfristige Gebäudenutzung, der Gebäudezustand, anstehende Sanierungen und die sonstige technische Gebäudeausrüstung, insbesondere der möglichen Koppelbarkeit zur Heizungsversorgung, zu berücksichtigen. Auf Grund dieser Komplexität, empfehlen wir den Kirchengemeinden sich daher zunächst an ihre kreiskirchlichen Bauabteilungen zu wenden. Bei Bedarf oder sofern Kirchen oder Denkmäler betroffen sind, werden diese die landeskirchliche Bauberatung einbinden. Zusammen kann dann am besten entschieden werden, ob und welche externen Planungsbüros beauftragt oder Angebote eingeholt werden oder wann Gespräche mit den zuständigen Denkmalbehörden stattfinden sollten.
Klar ist, dass noch ein weiter Weg zur Klimaneutralität vor uns liegt und auch und dass nicht auf jedes Gebäude PV-Anlagen installiert werden können. Dennoch haben wir mit unseren Gebäuden ein großes Potential, nicht nur auf dem Dach, das es zu überprüfen und möglichst zu nutzen gilt und wir haben eine besondere Vorbildfunktion, der wir nachkommen sollten, ohne uns entmutigen zu lassen. Hierbei werden Sie von Ihren kreiskirchlichen Bauabteilungen und der landeskirchlichen Bauberatung begleitet und unterstützt.
»Positionspapier Photovoltaik der Landeskirche
Denkmäler und Solaranlagen
Durch die Aktualisierung der Seite „Denkmalpflege und Klimaschutz“ des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe werden Informationen und Bedingungen über Solarenergie auf Denkmälern erläutert. Eine Denkmalbehörde mit Sitz in NRW stellt das unten aufgeführte Material zur Verfügung, wodurch das Nachvollziehen der Beurteilung der Anträge leichter fällt.
Die fachliche Bewertung der Verträglichkeit einer Solaranlage auf bzw. an einem Denkmal erfolgt anhand einer Vielzahl denkmalrechtlich relevanter Aspekte und Parameter. Diese fließen in die Abwägungsentscheidung der zuständigen Denkmalbehörde ein. Die jeweilige Gewichtung und die Frage, ob und in welcher Weise eine Solaranlage denkmalverträglich sein kann, ist jeweils im Einzelfall zu klären. Hilfreiche Informationen zur »Denkmalpflege und Klimaschutz finden Sie auf der »Website des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe. Unter anderem finden Sie dort die »Fragestellungen und Prüfungsschritte auf dem Weg zu einer denkmalfachlichen Bewertung für den Einzelfall und den »Prüfungsbogen für Anträge über Solaranlagen auf Denkmälern.
Allgemeine Informationen
Trotz einer durchschnittlichen Entfernung von 149,6 Millionen Kilometern zwischen Sonne und Erde, liefert uns die Sonne eine Energiemenge, die den weltweiten Energiebedarf bei Weitem übertrifft.
Eine Möglichkeit, diese Energiemenge optimal zu nutzen und viele Vorteile daraus zu ziehen, sind Photovoltaik-Anlagen (PVA). Da mittels Sonnenenergie Strom fast emmissionsfrei produziert werden kann, leisten PVA einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Außerdem werden durch die eigene Stromerzeugung auf lange Sicht Kosten eingespart. Für Kirchengemeinden ist die Installation einer PVA außerdem aufgrund der Vorbildfunktion im Sinne der Bewahrung der Schöpfung zu begrüßen.
PVA bestehen aus vielen Solarzellen, welche zusammen ein Photovoltaikmodul ergeben. Durch chemische Prozesse produzieren Solarzellen bei einfallendem Licht elektrischen Gleichstrom. Um diesen Strom nutzen zu können, transformiert ein sogenannter Wechselrichter den Gleichstrom in Wechselstrom. Anschließend erfolgt die Selbstnutzung des Stroms und/oder die Einspeisung in das örtliche Stromnetz. Die Einspeisevergütung ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt. Aktuelle Informationen rund um das EEG erhalten Sie bei der Bundesnetzagentur. Ist eine PVA installiert, so hat sie eine Lebensdauer von mehr als 20 Jahren. In Kombination mit langen Herstellergarantien ist eine Refinanzierung der Anlage gesichert. Nach Ablauf der Amortisationsdauer kann der Solarstrom nahezu kostenfrei produziert werden.
Da die Planung einer PVA sehr komplex ist, empfiehlt es sich bereits von Beginn an professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Der Energieatlas NRW liefert Ihnen einen ersten Eindruck, ob Ihre Dachflächen zur Stromproduktion geeignet sind. Daher ist es wichtig, zukünftige Überlegungen in die Planung mit einzubinden. Ist die grundsätzliche Entscheidung für die Errichtung einer PVA gefallen, sind folgende Punkte zu beachten:
Verantwortlichkeit
Benennen Sie einen Verantwortlichen, die/der für das Projekt PVA zuständig ist. Die Menge der anfallenden Aufgaben sollte hierbei nicht unterschätzt werden.
Planung und Beratung
Planen Sie ganzheitlich und lassen Sie sich beraten! Das bedeutet, dass Sie bei Ihrer Planung der PVA beispielsweise die zukünftige Gebäudenutzung, den Gebäudezustand und anstehende Sanierungen berücksichtigen sollten. Hierbei könnten beispielsweise auch Dachbegrünungen, Wärmepumpen
oder E-Ladestationen in ein Gesamtkonzept eingebunden werden. Lassen Sie sich von Ihren kreiskirchlichen Bauabteilungen und außerdem bei Bedarf oder sofern Kirchen oder Denkmäler betroffen
sind von der landeskirchlichen Bauberatung beraten. Erst hiernach sollten externe Energieberater beauftragt oder die Denkmalbehörden informiert werden, damit Ihr Projekt möglichst zielgerichtet und reibungslos umgesetzt werden kann.
Dachkonstruktion
Grundsätzlich ist vor der Montage einer PVA die Beanspruchung des Gebäudes, zum Beispiel die statische Belastung des Daches durch das Gewicht der PVA, zu prüfen. Bei Neubauten empfehlen sich dachintegrierte Module, durch welche Dacheindeckung eingespart werden kann. Bei Altbauten wird oftmals mit aufgesetzten Anlagen gearbeitet.
Dachflächen und -ausrichtung
Besonders geeignet sind Dachflächen mit einer Südost bis Südwest Ausrichtung und einer Neigung zwischen 20° und 50° aus der Horizontalen. Große Anlagen auf Kirchen oder Gemeindezentren bieten gegenüber kleineren Anlagen Kosten- und Energieeffizienzvorteile. Außerdem müssen die Dachflächen zugänglich sein, um gegebenenfalls Defekte zu reparieren oder Verschmutzungen zu beseitigen.
Umgebung
Zu beachten ist, ob die Gefahr einer zukünftigen Verschattung durch wachsende Bäume oder durch die Bebauung von Nachbargrundstücken besteht. Außerdem sind Standortgefahren wie beispielsweise Schneedruck oder Wind zu berücksichtigen.
Finanzierung
Wird die PVA durch eigene Mittel und/oder Darlehen durch die Kirchengemeinde selbst finanziert, so steht der Kirchengemeinde die Einspeisevergütungen zu. Wenn die Kirchengemeinde nicht selbst investieren kann/will, können Dachflächen alternativ einem Investor, wie beispielsweise einer Betreibergesellschaft oder einem eingetragenen Verein, mittels eines Dachnutzungsvertrages zur Verfügung gestellt werden. Die dritte Variante ist das sogenannten Contracting. Hierbei übernimmt der Energiedienstleister Planung, Bau und Betrieb der Anlage. Sie sollten außerdem die Möglichkeit von Fördergeldern prüfen.
Steuern und Versicherung
Da sich die steuerlichen Bedingungen von PVA kontinuierlich ändern, sollte unbedingt eine fachlich versierter Steuerberater*in hinzugezogen werden. Außerdem ist zu beachten, ob neben bereits laufenden Versicherungen weitere Versicherungen speziell für die PVA benötigt werden.
Einholen von Angeboten
Holen Sie rund fünf Angebote aus dem überregionalen Bereich (max. 100 km) ein. Weisen Sie dabei auf örtliche Besonderheiten hin und legen Sie Fotos des Gebäudes bei. Vergleichen Sie eingehende Angebote hinsichtlich der für Sie relevanten Gesichtspunkte.
Inbetriebnahme, Ertragskontrolle und Öffentlichkeitsarbeit
Nutzen Sie die Montage der Anlage als Gelegenheit, um mit der Öffentlichkeitsarbeit zu starten und binden Sie Jugendgruppen oder die Kita in geeigneter Form ein. Nach der Montage der Anlage erfolgt die Inbetriebnahme. Nutzen Sie die Gelegenheit zum Feiern und verknüpfen Sie diese mit einer öffentlichkeitswirksamen Veranstaltung. Machen Sie Eträge und eingesparte CO2-Emissionen der PVA mithilfe einer Anzeigetafel für Besucher sichtbar.
All die oben genannten Informationen finden Sie übersichtlich und zum downloaden in unserem »Factsheet Photovoltaik.
Weitere Informationen rund ums Thema Photovoltaik finden Sie im »Leitfaden „Photovoltaik. Mit Solarstrom die Zukunft nachhaltig gestalten (Evangelische Kirche im Rheinland)
Bildquelle:
- 220728_Photovoltaik_Factsheet: Unsplash: Bill Mead
- 220728_Photovoltaik Factsheet 2: Klimabüro