Konferenz der Umweltbeauftragten

Seit der Verabschiedung der ersten Leitlinien und Standards der kirchlichen Umweltarbeit im Jahr 2015 hat die Konferenz der Umweltbeauftragten in den Kirchenkreisen der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW) einen stetigen Aufwärtstrend verzeichnet.

Umweltarbeit und Schöpfungsverantwortung

Insbesondere der Themenkomplex Klimaschutz hat innerhalb der kreiskirchlichen Umweltarbeit zunehmend an Bedeutung gewonnen. Die Umweltarbeit und die Schöpfungsverantwortung als „unaufgebbares Thema der Kirche in all ihren Handlungsfeldern“ haben sich als Arbeitsfeld auf allen Ebenen weiter etabliert, von den Kirchengemeinden über die Kirchenkreise bis hin zur Landeskirche sowie den verschiedenen Werken und Verbänden.

Aufgabenfeld der Umweltbeauftragten

Die Einführung der landeskirchlichen Klimaschutzstrategie hat zu signifikanten Veränderungen im Aufgabenfeld der Umweltbeauftragten in vielen Kirchenkreisen geführt. Mit den laufenden Bemühungen um die Besetzung hauptamtlicher Klimaschutzmanager in den Kirchenkreisen und der Einrichtung des landeskirchlichen Klimabüros sind weitere Veränderungen zu erwarten. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, die Arbeitsprozesse der Konferenz der Umweltbeauftragten regelmäßig zu überprüfen und die Aufgabenverteilung zwischen Klimaschutzmanagern und Umweltbeauftragten anzupassen. Der Schwerpunkt der Sitzungen liegt im Erfahrungs- und Informationsaustausch und in der Netzwerkarbeit.

Zu den Aufgaben der Umweltbeauftragten gehört es unter anderem, den Prozess der Beauftragung des Klimaschutzmanagers im Kirchenkreis zu begleiten und mit diesem zusammenzuarbeiten. Sie unterstützen die Umweltaktivitäten der Kirchengemeinden und des Kirchenkreises, beraten Umweltpresbyterinnen und Umweltausschüsse und vernetzen sie miteinander. Die Themenfelder der Umweltbeauftragten umfassen unter anderem Mobilität, Natur- und Artenschutz rund um kirchliche Gebäude und Flächen, Schöpfungsspiritualität, Schöpfungstheologie und Ernährung.

Strukturen

Aus dem Kreis der Umweltbeauftragten werden für jeweils zwei Jahre ein oder zwei Sprecher*innen gewählt,. Jeder Kirchenkreis ist dazu aufgerufen, eine oder mehrere Personen als Umweltbeauftragte*n zu benennen, der/ -die von der Kreissynode oder bei Bedarf vom Kirchenkreissynodalvorstand berufen werden. Die Umweltbeauftragten sind ursprünglich Mitglieder des Umweltausschusses oder eines kreiskirchlichen Ausschusses, dem die Umweltarbeit zugeordnet ist. Sie sind in alle Fragen der Umweltarbeit und der „Schöpfungsverantwortung“ einzubeziehen und müssen in den Kommunikationsfluss des Kirchenkreises eingebunden sein, einschließlich Pfarrkonferenzen, Synoden und anderen relevanten Treffen. Weitere ständigen Mitglieder der KUB sind die landeskirchlichen Fachreferenten aus dem Bereich der Umweltarbeit und eine Vertretung aus der lippischen Landeskirche.

Unterstützung

Die kirchlichen Umweltarbeit wird unterstützt durch den Fachbereich „Umwelt + Soziales“ im Institut für Kirche und Gesellschaft. Unterstützende Angebote sind zum Beispiel die Begleitung, Beratung und Coaching für Umweltbeauftragte und Umweltausschüsse, Expertisen zu spezifischen Themen, Vernetzung mit anderen Akteuren der Umweltarbeit sowie Beratung zur Umsetzung des Klimaschutzplans und automatisiertes Energiemonitoring.

Leitlinien und Standards