Klimarecht

Der Klimaschutz in der EKvW hat mehrere kirchenrechtliche Grundlagen.

Das »Klimaschutzgesetz (KliSchG) der EKvW ist die zentrale Rechtsquelle zum Klimaschutz. Es wurde im Herbst 2022 von der Landessynode verabschiedet und trifft folgende zentrale Regelungen:

  • Der Anwendungsbereich umfasst die gesamte EKvW, also alle Körperschaften (Kirchengemeinden, Kirchenkreise, Verbände und die Landeskirche).
  • Als Klimaschutzziel wird u.a. die Treibhausgas-Reduktion um 90 Prozent bis 2035 und Treibhausgasneutralität bis 2045 verbindlich festgeschrieben.
  • Im Rahmen der Bilanzierung werden Gebäude und Energieverbräuche erfasst und ausgewertet.
  • Der Klimaschutzplan enthält die Strategie zur Umsetzung des Klimaschutzgesetzes und wird alle vier Jahre vom Klimabüro aktualisiert.
  • Als Fachstellen für Klimaschutz sind das Klimabüro (Landeskirche) und Klimaschutzmanagende (Kirchenkreise) vorgesehen.
  • Zur Finanzierung werden u.a. vier Prozent der Kirchensteuerzuweisungen als „Klimapauschale“ für den Klimaschutz vorbehalten.
  • Der Klimaschutz ist Teil des kirchlichen Bildungsangebots.

Die »Verordnung zum Klimaschutzgesetz (VO.KliSchG) trifft konkrete Regelungen, wie die Klimapauschale zu vergeben und verwenden ist. Die Gelder dürfen nur in Investitionen, Personal oder Zinsen/Tilgungen fließen. Genaueres entscheiden die Kirchenkreise und Landeskirche jeweils für ihre Bereiche. Weitere Informationen finden sich »hier.

Der »Klimaschutzplan ergänzt das Klimaschutzgesetz um konkrete Maßnahmen für alle Bereiche der EKvW. Er wird in einem partizipativen Prozess vom Klimabüro erstellt und erstmals Ende 2023 von der Kirchenleitung beschlossen.

Die »Klimaschutzrichtlinie-EKD, beschlossen von der EKD-Synode im September 2022, verpflichtet alle Gliedkirchen zum Klimaschutz. Sie wird durch die o.g. Regelungen im Kirchenrecht der EKvW umgesetzt.

Frühere Beschlüsse der westfälischen Landessynode sind größtenteils im KliSchG aufgegangen. Teils dienen sie noch immer als Rechtsgrundlage, wie etwa der »Beschluss der Frühjahrssynode 2022 zum Planungsstopp für Heizungen mit fossilen Brennstoffen.

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  • Klimarecht: EKvW