Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW) hat am Mittwoch, den 25. Oktober im Haus Villigst in Schwerte den Klimaschutzplan EKvW einstimmig beschlossen. Der Plan wurde in einen partizipativen Prozess mit Aktiven aller kirchlichen Ebenen entwickelt und benennt Strategie, Maßnahmen und Verantwortliche zur Erreichung der Netto-Treibhausgasneutralität bis 2035 und hat eine Laufzeit bis 2027.
Der Klimaschutzplan ist ein weiterer Baustein der landeskirchlichen Klimaschutzaktivitäten und ergänzt das im November 2022 verabschiedete Klimaschutzgesetz, das unter anderem eine vierprozentige Zweckbindung von Kirchensteuermitteln (Klimapauschale) der kirchlichen Körperschaften festschreibt. Er ist Werkzeug für die strategische Planung, Nachschlagewerk für die praktische Umsetzung und Maßstab zur Überprüfung der Zielerreichung. Die formulierten Maßnahmen haben auch eine signifikante Auswirkung auf die strategischen und finanziellen Pläne der Körperschaften. Schon heute unternehmen die jeweiligen Körperschaften große Anstrengungen bei der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen. Sie sind dabei aber auf landeskirchliche Unterstützung und Leitplanken angewiesen. Je präziser diese Unterstützung ist, desto effizienter können die knappen vorhandenen Ressourcen genutzt werden.
Den Kern des Klimaschutzplans bilden Maßnahmen für die acht Handlungsbereiche Organisation, Gebäudestrategie, Gebäudeeffizienz, Erneuerbare Energien, Mobilität, Beschaffung, Kirchenland sowie Bildung und Kommunikation. Dabei werden die Maßnahmen benannt und im Meilenstein-Format jeweils Zuständigkeiten zugewiesen.
Das Klimabüro der EKvW hat den Entwicklungsprozess partizipativ ausgestaltet und traf dabei auf ein hohes Interesse bei haupt- und ehrenamtlichen Akteuren aller kirchlichen Handlungsbereiche. Den Schwerpunkt der Erarbeitung bildeten acht Fokusgruppen, bei denen die vom Klimabüro entwickelten Texte diskutiert und inhaltlich vertieft wurden. An insgesamt 18 mehrstündigen Online-treffen beteiligten sich 47 Aktive aus Kirchengemeinden, Kreiskirchenämtern, Bildungseinrichtungen und dem Landeskirchenamt.
Bildquelle:
- Beschluss-Kirchenleitung2: Klimabüro