NRW-LANDTAG BESCHLIEßT WEGFALL DES MINDESTABSTANDS FÜR WINDRÄDER

Düsseldorf (epd). Der nordrhein-westfälische Landtag hat am Freitag den Wegfall des Mindestabstands von Windrädern von 1.000 Metern zu Wohnsiedlungen beschlossen.

Die Abgeordneten votierten nach der dritten Lesung in namentlicher Abstimmung mit 148 von 170 abgegebenen Stimmen für die Streichung der entsprechenden Paragrafen im Baugesetzbuch des Landes NRW. Der Gesetzentwurf zur Änderung war von den Regierungsfraktionen CDU und Grünen vorgelegt worden. Die Abschaffung der geltenden Abstandsregelungen sei „ein geeignetes Mittel zur Bereitstellung zusätzlicher Potenzialflächen für die Windenergie“, hieß es.

Landesbauministerin Ina Scharrenbach (CDU) erklärte, der Ausbau der erneuerbaren Energien für Nordrhein-Westfalen sei „eine Frage der Energiesouveränität“. Mit dem Wegfall des Mindestabstands der Windkraftanlagen und im Zusammenspiel mit den Änderungen des Landesentwicklungsplans könne so dafür gesorgt werden, dass in Zukunft ausreichend CO2-frei produzierter Strom zur Verfügung stehe.

Abgeordnete von CDU, Grünen und SPD plädierten in der Landtagsdebatte für die Abschaffung des Mindestabstands. Vertreter von FDP und AfD sprachen sich dagegen aus. Die AfD brachte einen Änderungsantrag ein, der eine Ausweitung des Mindestabstands der Windräder auf 2.000 Meter vorsah.

Quelle: epd-West bos igl