Das Flottenaustauschprogramm zur Unterstützung der sozialen Dienste: Anträge sind bis zum 31.03.2021 elektronisch und postalisch einzureichen.
Die COVID-19-Pandemie führt gesellschaftlich wie wirtschaftlich zu massiven Herausforderungen. Zur Bewältigung der Folgen der Corona-Krise hat die Bundesregierung ein Konjunktur-und Zukunftspaket auf den Weg gebracht, das milliardenschwere Investitionen für eine ökologische Modernisierung ermöglicht. Auch die sozialen Dienste, deren Relevanz in der Corona-Krise einmal mehr deutlich geworden ist, werden mit zwei neuen Förderprogrammen des Bundesumweltministeriums unterstützt: Neben dem Programm „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ hat die Bundesregierung das Förderprogramm „Sozial & Mobil“ aufgelegt. Akteure aus dem Gesundheits- und Sozialwesen können in den Jahren 2020 bis 2022 zur Umstellung ihrer Flotten auf Elektrofahrzeuge Fördergelder beantragen. „Sozial & Mobil“ hat ein Volumen von 200 Millionen Euro.
Wer kann von „Sozial & Mobil“ profitieren?
Das BMU-Förderprogramm richtet sich an Organisationen und Unternehmen, die im Gesundheits- und Sozialwesentätig sind. Außerdem können Leasinggeber, die Fahrzeuge an solche Organisationen und Unternehmen verleasen, eine Förderung beantragen. Diese müssen sie an die Leasingnehmer weitergegeben.
Was wird genau gefördert?
Die Bundesregierung will den Ausbau der Elektromobilität vorantreiben. Damit z.B. Seniorenheime, mobile Pflegedienste oder Kindertagesstätten den Umstieg schaffen, werden sie bei der Beschaffung rein batterieelektri-scher Neufahrzeuge und dem Aufbau von Ladeinfrastruktur unterstützt.
Wie hoch ist die „Sozial & Mobil“ Förderung?
Die Art und der Umfang der staatlichen Förderung können –abhängig vom Beihilferecht –variieren. Für den Kauf eines Elektrofahrzeugs anstelle eines Verbrenners gibt es zwei Fördermöglichkeiten, wobei grundsätzlich die Mehrkosten für ein Elektrofahrzeug im Vergleich zu einem Verbrenner förderfähig sind:
- Eine Festbetragsfinanzierung im Rahmen einer sogenannten Deminimis Beihilfe: vor allem kleinere Organisationen oder Unternehmen können einen Pauschalbetrag von 10.000 EUR pro Fahrzeug sowie zusätzlich die Förderung der dazugehörigen Ladeinfrastruktur (Wallbox oder Ladesäule) beantragen. Eine Kumulierung mit dem Umweltbonus ist möglich.
- Eine Anteilsfinanzierung auf Grundlage der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO): Unternehmen oder Organisationen, die nicht unter die Deminimis-Förderung fallen, können eine Investitionsmehrkostenpauschale oder individuelle Mehrkosten beantragen. Es werden je nach Größe des Unternehmens zwischen 40 und 60 % der Mehrkosten übernommen. Eine Förderung der Landeinfrastruktur ist hier nicht möglich. Es besteht jedoch grundsätzlich die Möglichkeit, die Ladeinfrastruktur anderer Förderprogramme des Bundes (BMVI) oder der Länder in Anspruch zu nehmen. Eine Kumulierung mit dem Umweltbonus ist möglich.
Wann startet „Sozial & Mobil“ und wie funktioniertdie Beantragung der Fördermittel?
Das Programm startete am 02.11.2020. Auf der Homepage des Bundesumweltministeriums werden alle Förderunterlagen und Detailinformationen (Formulare zur elektronischen Beantragung / Ansprechpartner*innen beim zuständigen Projektträger, etc.) bereitgestellt. Aufgrund der kurzen Programmlaufzeit sowie den nachfragebedingten langen Lieferzeiten von Elektrofahrzeugen ist eine schnelle Beantragung der Förderung empfehlenswert. Weiterführende Informationen stehen bereit unter: www.erneuerbar-mobil.de