Klimaziel

Um einen messbaren kirchlichen Beitrag zum 1,5-Grad-Ziel des Pariser Klimaschutzabkommens zu leisten, muss die EKvW bis 2040 eine bilanzielle Klimaneutralität anstreben. Hierfür ist wichtig, dass die Treibhausgas-Emissionen in den Bereichen Strom, Wärme und Mobilität deutlich gesenkt werden. Ein Weiter-so würde das »Klimaschutzziel 2040 deutlich verfehlen – daher ist eine Trendwende nötig.

Das alte Ziel bis 2020 war eine Gesamtreduzierung um 40%. Das neue Ziel gibt eine 70% Reduzierung bis 2030 und eine Reduzierung um 95% bis 2040 vor. Neben dem „großen“ Gesamtziel ist es notwendig, Teilziele für die umweltrelevanten Bereiche kirchlichen Handelns und Wirtschaftens festzulegen.

Ob in der Landeskirche, den Kirchenkreisen oder vor Ort in den Kirchengemeinden: In Sachen Klimaschutz und Klimagerechtigkeit kommt derzeit so mancher Stein ins Rollen. Es geht sowohl um handfeste Veränderungen im Kleinen wie auch um strategische Überlegungen für einen grundsätzlichen Wandel. Um ein „Weiter-So“ zu durchbrechen braucht es Engagierte für beide Pfade. Zusammen führen sie zum gemeinsamen Ziel: Klimaneutralität bis 2040!

Indem die landeskirchliche Klimaschutzstelle wiederbesetzt werden konnte und ein externes Gutachten zur Treibhausgasbilanz und notwendigen Maßnahmenpaketen erstellt wurde, gelang es 2020 die Grundsteine für einen Kurswechsel im westfälischen Klimaschutz zu legen. Dem Gutachten folgte ein breit angelegter Dialog in allen Ebenen der Landeskirche, welcher bis heute fortgeführt wird. Dabei wurde das interne Netzwerk von verantwortlichen und interessierten Klimanetzwerkern kontinuierlich ausgebaut. So wurde unter der Leitung von Landeskirchenrat Dr. Jan-Dirk Döhling der Runde Tisch Klimaschutz etabliert. In einer kleineren Arbeitsgruppe entwickeln Vertreter des Instituts für Kirche und Gesellschaft gemeinsam mit Verantwortlichen des Landeskirchenamtes einen Vorschlag für die Herbstsynode, wie neue Verbindlichkeiten in der Evangelischen Kirche von Westfalen praktisch umgesetzt werden können.

Die Inhalte dieser Seite finden Sie auch im »Bilanz- und Impulspapier EKvW klimaneutral 2040

Die Landessynode der EKvW beschloss 2008 die Entwicklung und Umsetzung eines ambitionierten, integrierten Klimaschutzkonzepts. Kernstück des Konzepts ist das Ziel, bis 2020 die kirchlich verursachten CO2-Emissionen aus Gebäudebewirtschaftung, Mobilität und Beschaffung um 40% gegenüber 1990 zu senken. Die größten Potenziale weist hierbei das Handlungsfeld Gebäude auf, gefolgt von den Umweltauswirkungen im Bereich Mobilität. So konzentrierten sich auch die Maßnahmenvorschläge des Klimaschutzkonzepts auf diese beiden Teilbereiche kirchlichen Handelns. Für 10 wesentliche Handlungsfelder wurden den Kirchengemeinden und kirchlichen Einrichtungen hierzu insgesamt über 50 Maßnahmen zur Umsetzung empfohlen. Die errechneten Klimaschutzbeiträge der einzelnen Maßnahmen stellten die Erreichung der Klimaschutzziele sicher.

Die Aktualisierung der CO2-Bilanz der EKvW erfolgte 2020 auf der Basis von Verbrauchszahlen des Jahres 2019. Aufgrund der Bilanzierung kann davon ausgegangen werden, dass das Klimaschutzziel 2020 – nicht zuletzt durch coronabedingte Einflüsse – erreicht ist.

Die Verschärfung der EU-Klimaziele und -auf Deutschland bezogen- vor allem das Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts im Mai 2021 bedeuten auch für die EKvW, dass der bisher geplante Pfad für CO2-Minderung nicht zielführend ist. Die angestrebte bilanzielle Klimaneutralität bis 2040 ist unter diesen Prämissen die richtige Zielsetzung. Ein messbarer kirchlicher Beitrag zum 1,5°-Limit des Pariser Klimaschutzabkommens erfordert allerdings, dass bis 2030 eine Reduktion von 70% gegenüber der Basis 1990 erreicht sein muss. Neben dem „großen“ Gesamtziel ist es notwendig, Teilziele für die umweltrelevanten Bereiche kirchlichen Handelns und Wirtschaftens festzulegen. Die Entwicklung dahin muss regelmäßig überprüft werden, um ggf. rechtzeitig nachsteuern zu können.

Die Klimaschutzstrategie mit dem Ziel der Klimaneutralität baut auf zwei wesentliche Faktoren auf: Energieeinsparung und Erneuerbare Energien. Zum einen müssen die Energieverbräuche so weit wie möglich reduziert werden. Gleichzeitig wird der verbliebene Energiebedarf auf erneuerbare Energien umgestellt, die bei der gleichen Energiemenge einen deutlich geringeren CO2-Ausstoß verursachen. Kompensationsmaßnahmen gelten grundsätzlich als letztes Hilfsmittel, um die letzten unvermeidbaren Prozentpunkte auszugleichen.