Klimamaßnahmen

In diesem Video werden wir Ihnen die Herausforderungen von kirchlichem Klimaschutz vorstellen. Dafür unterteilen wir sie in die »Handlungsfelder Gebäude, Mobilität, Beschaffung und Kirchenland. Gebäude machen rund 80% der bilanzierbaren Emissionen aus. Wir müssen Bestandsgebäude auf ihre Zukunftsfähigkeit prüfen, im höchsten Standard sanieren und bauen. Außerdem müssen wir unseren gesamten Strombedarf selbst durch erneuerbare Energien produzieren. 

Die Mobilität bildet mit ca. 20% der bilanzierten Emissionen den zweiten großen Themenkomplex des kirchlichen Klimaschutzes. Wir können Emissionen einsparen, indem wir Fahrten und Distanzen reduzieren oder indem wir nachhaltigere Verkehrsmittel nutzen. Beschaffung und Kirchenland werden im Klimaschutzkonzept aufgrund ihrer hohen Komplexität nicht bilanziert. Sie können aber in ihrer Bedeutung für die gesamtgesellschaftliche CO2-Bilanz kaum überschätzt werden.

Die Inhalte dieser Seite finden Sie auch im »Bilanz- und Impulspapier EKvW klimaneutral 2040

Um Klimaneutralität bis 2040 in der EKvW erreichen zu können, müssen verschiedene Instrumente des „Fördern und Forderns“ eingesetzt werden. Die EKvW kann nur erfolgreich sein, wenn das Klimaschutzkonzept alle Ebenen – Gemeinden, Kirchenkreise, Landeskirche – umfasst und ein gemeinsames Handlungskonzept enthält. Das energiebüro e&u gmbh hat mit der Aktualisierung des Klimaschutzkonzeptes ein Maßnahmenbündel ausgearbeitet, das die aus Expert*innensicht notwendigen Instrumente auf dem Weg zur Klimaneutralität enthält. Die Zwischenergebnisse wurden in Fachworkshops und Expert*innenhearings vorgestellt, diskutiert, erweitert und angepasst. Die Ergebnisse werden im Folgenden vorgestellt und sollen in den nächsten Monaten in allen Ebenen der EKvW diskutiert werden.

Gebäude

Gebäude machen rund 80% der bilanzierbaren CO2-Emissionen aus. Um CO2-neutral zu werden, müssen Bestandsgebäude auf ihre Zukunftsfähigkeit geprüft, im höchsten Standard saniert und Neubauten klimaneutral geplant werden. Die EKvW muss außerdem ihren gesamten Strombedarf selbst durch erneuerbare Energien produzieren – insbesondere mit Photovoltaik auf ihren Gebäuden. Die größten CO2-Emmittenten werden so zum wichtigsten Energieproduzenten.

Um das Ziel der CO2-Minderung bis 2040 zu erreichen, sind entsprechende organisatorische Rahmenbedingungen zu schaffen. Dazu zählt der Aufbau eines flächendeckenden Energie- und Berichtsmanagements, sowie die Einrichtung eines Finanzierungsinstruments, um Investitionen und Hilfsangebote auf allen Ebenen der EKvW zu unterstützen.

Zur Bedarfsreduzierung soll die EKvW …

  • Struktur- und Sanierungsfahrpläne für den gesamten Gebäudebestand in Gemeinden, Kirchenkreisen und Landeskirche erstellen. Innerhalb von vier Jahren sollen alle Akteure nachweisen, wie bis 2040 Klimaneutralität erreicht werden kann.
  • ein flächendeckendes Energie-Controlling in allen Ebenen der EKvW einführen. Die gewonnenen Daten werden regelmäßig bilanziert und bedarfsgerecht ausgewertet.
  • Bestandsbauten im höchsten Standard sanieren, die Sanierungsanforderungen des GEG (Gebäudeenergiegesetz) um mindestens 30% unterschreiten und Passivhausbauteile verwenden.
  • Neubauten klimaneutral planen. Das wird durch einen geringen Wärmebedarf (Passivhaus- oder KfW40+ Baustandard), eine Heizung ohne fossile Brennstoffe und eine flächige Dacheindeckung mit Photovoltaik erreicht.
  • die wichtigsten Nutzer*innengruppen zum energiesparenden Gebäudebetrieb schulen und die Gebäudeverantwortlichen mit umfassenden Informationsmaterialien (Gebäudebedienungsanleitungen) unterstützen.

Für mehr Erneuerbare Energien soll die EKvW…

  • auf allen technisch in Frage kommenden Dächern möglichst flächendeckend Photovoltaik-Anlagen installieren.
  • sich mit ihren Gliederungen an Bürgerwindanlagen beteiligen oder diese durch Tolerierung bzw. Flächenbereitstellung ermöglichen.
  • in allen Ebenen zu zertifiziertem Grünstrom wechseln, hierzu werden Rahmenverträge angestrebt.
  • keine Heizungen mit fossilen Brennstoffen mehr einbauen. Nach heutigem Stand der Technik sind Wärmepumpen das nachhaltigste Heizsystem, in Ballungsräumen ist oft noch die Fernwärme die beste Lösung.

Zur strukturellen und finanziellen Umsetzung ihrer Klimaschutzziele soll die EKvW…

  • auf allen Ebenen der Landeskirche Klimabeauftragte einrichten.
  • Energieverbräuche der Kirchengemeinden auf Kirchenkreisebene koordinieren und auswerten. Mittelfristig wird die Kooperation mit einem Messstellenbetreiber für ein zentrales Energiemanagement angestrebt.
  • jährlich über ihre Ergebnisse zur CO2-Reduzierung Bericht erstatten und die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes auf den Synoden thematisieren.
  • einen Förderfonds zur Finanzierung von Investitionen und der Verwaltungs- und Organisationsstruktur einrichten.
  • 5% der Einnahmen zur Projektorganisation nutzen. Diese beinhaltet Beratung, Energiemanagement und Abwicklung, wozu mittelfristig fünf Stellen erforderlich sind.

Finanzierungsmodelle

Für eine schöpfungs- und enkelgerechte Kirche bedarf es neben Tatkraft und Mut auch ein solides, nachhaltiges Finanzierungsmodell. Zudem bleiben Kirchengemeinden ohne Veränderungen in der Gebäudestruktur bei sinkenden Mitgliederzahlen auf steigenden Energie- und Unterhaltskosten für ihren überdimensionierten Gebäudebestand sitzen. Die nachfolgend aufgeführten Finanzierungsmodelle sollen als Diskussionsgrundlage dienen. Es können auch Kombinationen aus mehreren Modellen umgesetzt werden. Bei allen Modellen wird vorausgesetzt, dass zunächst eine Gebäudenutzungs- und Strukturanalyse durchgeführt wird und die verbleibenden Gebäude von der KG effizient und attraktiv genutzt werden.

Annahmen Szenario „Weiter-So“

  • Keine Reduzierung des Gebäudebestands
  • Keine Energiekosteneinsparung
  • 50% Einsparungen bei minimaler energetischer Sanierung

Annahmen Szenario „Klimaschutz“

  • 30% Reduzierung des Gebäudebestands 2040, 16% gemittelt über 20 Jahre
  • 30% Energiekosteneinsparung 2040, 16% gemittelt über 20 Jahre
  • 20% Drittmittel bei der energetischen Sanierung

Zweckbindung: Kirchenkreise und Landeskirche sind verpflichtet einen festen Anteil ihrer Kirchensteuerzuweisungen für Klimaschutzzwecke entsprechend der Klimastrategie 2040 zu verwenden. Bei diesem Finanzierungsmodell findet keine Umverteilung zwischen den Kirchenkreisen statt. Jeder Kirchenkreis entscheidet autark über die Verwendung seiner Mittel im Rahmen der Klimastrategie EKvW 2040 und übernimmt weitestgehend die Verantwortung für die Umsetzung der Klimaschutzmaßnahmen. Auf diese Weise kann besonders gut auf die Gegebenheiten vor Ort eingegangen werden. Über die Mittelverwendung muss jährlich berichtet werden. Ein Klimaschutzgesetz nach diesem Prinzip wurde 2015 in der Nordkirche beschlossen.

Vorwegabzug: Vor den Kirchensteuerzuweisungen an die Kirchenkreise und die Landeskirche wird ein fester Prozentsatz abgezogen. Die Mittel werden in einen landeskirchlichen Klimaschutzfonds überführt und zentral koordiniert. Auch beim Vorwegabzug wird ein fester Anteil der Kirchensteuerzuweisungen an Kirchenkreise und Landeskirche Klimaschutzzwecken zugewiesen. Bei diesem Modell werden die Mittel allerdings zentral in einem Fonds gebündelt. Dadurch kann das gemeinsame Ziel der Bewahrung der Schöpfung mit vereinten Kräften vorangetrieben werden. Komplexe Arbeitsfelder, wie die Gebäudeverwaltung und das Energiecontrolling, können professionalisiert werden. Die Kreiskirchenämter und Presbyterien werden fachgerecht unterstützt und punktuell entlastet. Der Klimaschutzfonds kann bei der Mittelzuweisung der sachgerechten Umverteilung dienen und einen gerechten Ausgleich zwischen finanzstarken und finanzschwachen Kirchengemeinden sicherstellen.

CO2-Abgabe: Alle kirchlichen Körperschaften entrichten nach dem Verursacherprinzip eine CO2-Abgabe auf die von ihnen verursachten CO2-Emissionen. Im Gegenzug erhalten sie eine Förderung für Maßnahmen, die ihre CO2-Emissionen reduzieren. Die kirchlichen Körperschaften mit Gebäudebesitz sind demnach abgabepflichtig und förderwürdig. Im Gegensatz zu den anderen beiden Finanzierungsmodellen schafft dieses Modell doppelte Anreize, CO2-Emissionen zu senken. Mit zunehmenden Einsparerfolgen reduzieren sich nicht nur die Kosten für den Energiebezug sondern auch die CO2-Abgabe. Die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz hat 2020 ein Klimaschutzgesetz verabschiedet, bei dem ab 2023 eine CO2-Abgabe von 125€/t CO2 erhoben wird. Das e&u energiebüro gmbh sieht in seinem Gutachten eine CO2-Abgabe von 150€/t CO2 vor. Bei einer solchen Abgabe wird mit einer jährlichen Summe von 12,3 Mio. € allein auf Ebene der Kirchengemeinden gerechnet.

Mobilität

Die Mobilität bildet mit ca. 20% der bilanzierten CO2-Emissionen in der EKvW den zweiten großen Themenkomplex des kirchlichen Klimaschutzes, der aufgrund fehlender Einsparungen im Vergleich zum Gebäudebereich weiter an Bedeutung gewinnt. Um CO2-Emissionen einzusparen, müssen zurückgelegte Fahrzeugkilometer bei den Beschäftigten der EKvW reduziert werden. Dies geschieht entweder, indem Fahrten und Distanzen reduziert werden, oder indem andere Verkehrsmittel gewählt werden. Die unvermeidbaren PKW-Fahrten sollen mit möglichst emissionsarmen Fahrzeugen zurückgelegt werden.

Zur Verkehrsvermeidung soll die EKvW…

  • Mitarbeitenden wenn möglich Home-Office anbieten und finanziell fördern.
  • Dienstreisen wenn möglich durch Online-Konferenzen überflüssig machen. Zur Unterstützung sollen Videokonferenz-Räume unterstützt werden.
  • interne Fördermittel auf Kirchenkreis-Ebene nur bei Vorlage eines Mobilitätskonzeptes vergeben.

Zur Verkehrsoptimierung soll die EKvW…

  • keine neuen Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor anschaffen. Gleichzeitig wird er Fuhrpark jährlich um mindestens 5% reduziert.

Zur Verkehrsverlagerung soll die EKvW…

  • PKW-Fahrten unter vier Kilometern nicht vergüten, Ausnahmen sind zu begründen. Bei längeren Dienstreisen haben öffentliche Verkehrsmittel Priorität.
  • Dienstreisen verkehrsmittelunabhängig mit 15 ct/km erstatten. Flüge innerhalb Deutschlands und bis 1000 Kilometern werden grundsätzlich nicht erstattet.
  • Job-Tickets, Bahn-Cards und Job-Räder für alle Mitarbeitenden bereitstellen.
  • in allen Kirchengemeinden und an allen Verwaltungseinrichtungen E-Bikes für Mitarbeitende bereitstellen, der Bedarf wird jährlich abgefragt.
  • PKW-Stellplätze an den Verwaltungseinrichtungen aufs Minimum reduzieren. Im Gegenzug werden qualitativ hochwertige Fahrradabstellanlagen eingerichtet.

Beschaffung und Kirchenland

Die kirchliche Beschaffung wird im Klimaschutzkonzept aufgrund ihrer hohen Komplexität nicht bilanziert. Sie kann aber in ihrer Bedeutung für die gesamtgesellschaftliche CO2-Bilanz kaum überschätzt werden. Auch bei Konsumgütern sollen zuerst Verbräuche und Abfälle vermieden werden. Wo das nicht möglich ist, sollte auf emissionsarme, regionale, ökologische und langlebige Produkte zurückgegriffen werden.

Die Gliederungen der EKvW verfügen nur über geringe Landwirtschafts- und Forstflächen, die im Eigentum der Gemeinden liegen. Diese entscheiden autonom über die Verwendung. Die EKvW hat bereits Empfehlungen über „Kriterien für die Verpachtung von Kirchenland in der Evangelischen Kirche von Westfalen“ veröffentlicht.

Für eine ökofaire Beschaffung soll die EKvW…

  • klimafreundliche Baumaterialien verwenden: Regionale, natürliche und langlebige Baustoffe sind dabei zu bevorzugen. Die verwendeten Baustoffe sollen sich gut recyclen lassen und Verbindungen und Konstruktionen sollen sich leicht wieder voneinander trennen lassen.
  • in ihren Verwaltungseinrichtungen papierlose Büros unterstützen, das heißt auf Ausdrucke weitestgehend verzichten, und ansonsten Recyclingpapiere verwenden.
  • vor Neuanschaffungen Geräte auf ihre Notwendigkeit prüfen. Reparaturfähigkeit und Energieeffizienz sind wichtige Kriterien der Beschaffung.
  • alle Glühlampen und T8-Leuchten in Ihren Gebäuden auf LED umrüsten.
  • die Bewirtschaftung der Essensangebote in Kitas, Schulen und Kantinen möglichst ökologisch, regional und vegetarisch gestalten.

Für einen nachhaltigen Umgang mit Kirchenland soll die EKvW…

  • eine humusbildende Bewirtschaftung ihrer landwirtschaftlichen Flächen unterstützen. Um dies zu kontrollieren, sollte der Humusgehalt der Böden alle 5 Jahre gemessen werden.
  • einen ökologischen Anbau auf kirchlichen Flächen fördern, zur Umsetzung dient die Handreichung „Kriterien für die Verpachtung von Kirchenland in der EKvW“.
  • Regionalvermarktung und solidarische Landwirtschaft stärken.
  • Fichtenmonokulturen oder andere auf wenige Baumarten reduzierte Waldflächen wo möglich in Mischwälder umwandeln.