Aufruf an Kirchengemeinden: Temperaturabsenkung und Energieberatung

Die Landessynode hat am 15. Juni 2022 beschlossen noch in diesem Sommer konkrete Schritte zur Energiekosten- und Treibhausgasreduktion zu gehen. Hierzu gehört unter anderem ein Sofortprogramm für energetische Sofortmaßnahmen in kirchlichen Gebäuden.

Der Grund ist ein doppelter: Zum einen hat sich unsere Kirche per Beschluss der Landessynode verpflichtet, klimaschädliche Emissionen bis spätestens zum Jahr 2040 bilanziell auf null zu reduzieren. Zum anderen sind in Zusammenhang mit dem verbrecherischen Krieg Russlands gegen die Ukraine für Herbst und Winter drastische Preissteigerung zu befürchten und teils bereits angekündigt.

Zu unserer Verantwortung für die Schöpfung tritt also für Kirchengemeinden und Presbyterien auch diejenige für die kirchlichen Haushalte. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, ist es notwendig die Energieverbräuche und -kosten unserer Gebäude möglichst kurzfristig zu reduzieren, betreffende Maßnahmen in Presbyterien zu beraten, zu beschließen und den Gemeinden und Gottesdienstbesucherinnen und -besuchern zu erläutern.

Das im Juni von der Landeskirche beschlossene Sofortprogramm soll die Bemühungen von Kirchengemeinden zusätzlich unterstützen und befördern. Als ersten Schritt können sich Kirchengemeinden für zwei konkrete Unterstützungsleistungen bewerben bzw. diese beantragen. Die Inanspruchnahme beider Programme, die im Folgenden näher erläutert werden, ist für die teilnehmende Kirchengemeinde kostenfrei.

»Informationsbrief Sofortprogramm

»Informationen Sofortprogramm Temperaturabsenkung

»Informationen Sofortprogramm Energieberatung

»Handreichung Heizstrategie

Sofortprogramm überwachte Temperaturabsenkung in Kirchbauten

Um kurzfristig effektiv fossile Energieverbräuche einzusparen ist ein Blick auf unsere kirchlichen Gebäude notwendig: Kirchbauten, Gemeindehäuser, Kindertagesstätten und Wohnhäuser. Ein besonderes Augenmerk gilt hier unseren Kirchbauten, da sie meist nicht durchgängig genutzt werden und gleichzeitig einen großen Heizbedarf haben.

Zwingende Erfordernis zur Absenkung der Raumtemperatur in Kirchenbauten ist die Überwachung der relativen Luftfeuchtigkeit. Dazu dienen Datenlogger, also Geräte, die kontinuierlich die Temperatur und Luftfeuchtigkeit im Kirchenraum aufzeichnen. Diese sollten, sofern bisher keine Aufzeichnung stattfindet, zeitnah installiert werden. Die Landeskirche stellt Datenlogger für Kirchbauten auf Antrag kostenfrei zur Verfügung.

Voraussetzung ist, dass sich die Kirchengemeinde verpflichtet, eine Winterkirche einzurichten. Ist dies aus funktionalen oder technischen Gründen nicht möglich, ist mit den kreiskirchlichen Bauabteilungen und der landeskirchlichen Bauberatung eine Absenkung auf das sinnvolle Minimum abzustimmen. Die raumklimatischen Daten sind jährlich auszuwerten. Dazu werden entsprechende Leitfäden zur Verfügung gestellt.

Antragsverfahren

Rückfragen und Antrag bis zum 30.08.2022 als formlose E-Mail an klimaschutz@ekvw.de. Wir bitten Sie um folgende Informationen unter dem Betreff „Antrag Förderprogramm Temperaturabsenkung“:

  • Kirchenkreis
  • Kirchengemeinde
  • Adresse Kirchgebäude
  • Ansprechperson
  • Beschreibung der derzeitigen Situation und gegebenenfalls Vorüberlegungen.

Sofortprogramm Strategische Energieberatung für Gemeindestandorte

Unser gemeinsames Ziel einer „CO2-Neutralität bis 2040“ der Westfälischen Landeskirche bedeutet mittelfristig den vollständigen Verzicht auf CO2-basierte Energieträger. Hieraus folgt die Notwendigkeit einer Ertüchtigung der Gebäude, einer nahezu vollständigen Umstellung aller bestehenden Heizungsanlagen auf Erneuerbare Energien.

Daher wurde bereits von der Landessynode ein Planungsstopp für Heizungsanlagen mit fossilen Brennstoffen für Immobilien aller Körperschaften der EKvW beschlossen. Eine entsprechende Verordnung ist in Vorbereitung und wird der Kirchenleitung nach der Sommerpause zur Beschlussfassung vorgelegt. Auch eine weitestgehende Deckung des eigenen Strombedarfs durch Photovoltaik-Anlagen wird angestrebt. Eine besondere Herausforderung besteht nun darin, die jeweils sinnvollen Maßnahmen für die einzelnen Gebäude zu identifizieren und in eine umsetzbare Reihenfolge zu bringen.

Dieses Ziel soll mit dem Klimaschutz-Fahrplan erreicht werden. Er benennt für einen gesamten gemeindlichen Gebäudestandort diejenigen Maßnahmen, die am jeweiligen Gebäude sinnvoll sind, gibt grobe Orientierungswerte für die zu erwartenden Kosten und damit verbundenen Einsparpotentiale, beschreibt die notwendigen Rahmenbedingungen und ordnet die Maßnahmen in einer umsetzbaren zeitlichen Reihenfolge. Ziel ist es für die Gemeinden im Blick auf konkrete Gebäude einen Weg zur Erreichung der Klimaschutzziele aufzuzeigen.

Kern der Entwicklung des Klimaschutz-Fahrplans ist eine fachliche Beratung vor Ort. In einem gemeinsamen Gespräch wird die aktuelle Situation der Gebäude eingeschätzt und mögliche Perspektiven diskutiert, soweit sinnvoll werden auch die relevanten Gebäude kurz begangen und die wesentlichen Stellen in Augenschein genommen. Es empfiehlt sich, dass zu diesem Gespräch die relevanten Personen aus dem Presbyterium (z.B. Bau- und Finanzkirchmeister), die für die Betreuung zuständigen Personen (z.B. Hausmeister / Küster), die Bausachbearbeitenden der Kirchenkreise und weitere begleitende Expert*innen dazu kommen.

Nachfolgend zu der Beratung werden die Ergebnisse noch einmal schriftlich im Beratungsbericht dokumentiert. Auf diesem Weg werden die entscheidenden Informationen auch für Personen festgehalten, die nicht an dem Beratungstermin teilnehmen konnten. Anschließend steht der Energieberater für eine Diskussion in einem Gremium z.B. einer Presbyteriums- oder einer Ausschusssitzung zur Verfügung zu stehen. Alternativ kann dieses Gespräch auch per Video (Online) stattfinden.

Die Landeskirche möchte die Erstellung eines Klimaschutzfahrplans in mindestens 27 Pilotkirchengemeinden fördern. Als externer Beratungs-Dienstleister konnte der Energie-Experte Christian Dahm gewonnen werden. In seiner Tätigkeit als Berater bei der EnergieAgentur.NRW und der Fachstelle im Netzwerk „Energie & Kirche“ (Fa. PrismaConsult) unterstützt Christian Dahm seit vielen Jahren kirchliche Träger bei der Beurteilung ihrer Gebäude und bei der Entwicklung von Klimaschutzstrategien. So wurden insbesondere im Bereich der Westfälischen Landeskirche sehr viele Kirchengemeinden im Rahmen des Grünen Hahns beraten.

Bewerbungsverfahren

Rückfragen und Bewerbung bis zum 30.08.2022 als formlose E-Mail an klimaschutz@ekvw.de. Wir bitten Sie um folgende Informationen unter dem Betreff „Antrag Förderprogramm Energieberatung“:

  • Kirchenkreis
  • Kirchengemeinde
  • Ansprechperson
  • Beschreibung der derzeitigen Situation und gegebenenfalls Vorüberlegungen
  • Falls vorhanden, systematische Gebäudeerfassung (Gebäudestrukturanalyse, Grüner Hahn etc.)

Zur Vorbereitung eines Termins werden wir vorab grundlegende Daten zu den Gebäuden und Energieverbräuchen erfragen. Auf der Basis bereitet sich der Berater vor, verschafft sich vorab ein Bild über die Liegenschaften, deren energetische Situation und überlegt erste Ansätze und Maßnahmen. Zur Erfassung dieser Informationen gibt es fertige Erhebungsbögen, die Ihnen zugeschickt werden. Ohne diese Vorabinformationen können keine Vor-Ort-Begehungen vereinbart werden.