EKD verabschiedet Richtlinie für den kirchlichen Klimaschutz
Mit einer „Klimaschutzrichtlinie“ hat die »Evangelische Kirche in Deutschland einen Meilenstein für den Weg zu einer klimaneutralen Kirche gesetzt. Die am 29. September 2022 von Kirchenkonferenz und Rat der EKD verabschiedete Richtlinie beschreibt einen Standard für den kirchlichen Klimaschutz, an dem künftig die rechtlichen Regelungen der Landeskirchen gemessen werden können. Damit bietet sie eine Grundlage für einheitliche und überprüfbare Regelungen.
„Der Klimawandel bleibt die größte Herausforderung der Menschheit. Das müssen wir uns auch und gerade in der Energiekrise immer wieder vor Augen führen,“ so die Ratsvorsitzende der EKD, Präses Annette Kurschus. „Zusammen mit Politik, Wirtschaft, den Religionsgemeinschaften und allen Menschen guten Willens müssen wir uns als evangelische Kirche dieser Herausforderung entschlossen und konsequent stellen. Die Klimaschutzrichtlinie der EKD nimmt uns selbst in die Pflicht, genau das zu tun.“
Die Synode der EKD hatte im vergangenen November beschlossen, eine Roadmap für einen verbindlichen EKD-weiten Prozess zur Klimaneutralität bis 2035 sowie verbindliche Überprüfungs- und Anpassungsmechanismen erarbeiten zu lassen.
„Mit der neuen Richtline und der Roadmap ist es innerhalb kürzester Zeit gelungen, einen gemeinsamen überprüfbaren Rahmen für die Umsetzung der Klimaziele der EKD zu finden“, so die Präses der Synode, Anna-Nicole Heinrich. „Seit Jahrzehnten ist klar, dass die Treibhausgasemissionen sinken müssen und doch sind sie bis zuletzt gestiegen. Umso mehr stehen wir in der Verantwortung, als Kirchen unseren Beitrag dazu zu leisten, die Lebensgrundlage künftiger Generationen zu erhalten. Dabei dürfen wir jetzt keine Zeit mehr verlieren.“
Ergänzt wird die Richtlinie von einer Roadmap zur Erreichung der Netto-Treibhausgasneutralität, die die Forschungsstätte der Evangelischen Studiengemeinschaft e.V. (FEST) entwickelt hat. Während die Klimaschutzrichtlinie die rechtlichen Rahmenbedingungen aufzeigt, stellt die Roadmap die wissenschaftlichen Rahmenbedingungen dar, in denen die Netto-Treibhausgasneutralität bis 2035 erreicht werden kann.
Die Beauftragte für Schöpfungsverantwortung der EKD, Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt (Nordkirche), sieht in der Klimaschutzrichtlinie einen „wichtigen Schritt auf dem Weg zur Klimaneutralität. Mit diesem Orientierungsrahmen machen wir deutlich: Als evangelische Kirche wollen wir unsere bereits vorhandenen wie die derzeit entstehenden landeskirchlichen Klimaschutzgesetze und den Synodenbeschluss der EKD zur Klimaneutralität konsequent und verbindlich umsetzen.“
Die Richtlinie der Evangelischen Kirche in Deutschland zur Erreichung der Netto-Treibhausgasneutralität finden Sie »hier.
Textquelle: EKD