Klimawandel

Weltklimarat mahnt schnelleres Handeln im Klimaschutz an

Der Weltklimarat veröffentlicht heute die Zusammenfassung seines 6. Sachstandsbericht. Er gilt als umfassendster Stand des Wissens zum Klimawandel. Die Quintessenz: Um die gefährliche globale Erhitzung über das 1,5°C Limit hinaus noch zu verhindern, müssen die Vertragsstaaten des Paris-Abkommens ihre Emissionen deutlich schneller reduzieren als bisher. Eine gerechte Verteilung der Lasten und die internationale Kooperation sind dabei essenziell.

(mehr …)

Bildungsmaterial für die Jugendarbeit

Ein neues Bildungsmaterial für die Jugendarbeit wurde von Diakonie und Brot für die Welt veröffentlicht. Es handelt sich um einen Kalender, der monatliche Herausforderungen für mehr Klimaschutz und Klimagerechtigkeit bietet. Die Kalenderblätter enthalten kurze Impulse zu Themen wie Energie, Mobilität und Ernährung für den Zeitraum von Februar bis Juni 2023. Diese können gemeinsam mit den Jugendlichen zu Hause oder an Orten wie den Kirchenwäldern ausprobiert und umgesetzt werden.

Weitere Informationen und den Kalender finden Sie auf der »Website der Diakonie Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz.

Quelle: Diakonie Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz.

Land NRW erleichtert Solaranlagen auf Denkmälern

Im nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetz vom 1. Juni 2022 wurde dem fortschreitenden Klimawandel und der Sicherstellung der Energieversorgung Rechnung getragen. Wer eine Solaranlage an oder auf einem Denkmal errichten will, braucht dafür grundsätzlich eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis.

Weiterlesen

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen hat nun einen Erlass mit „Entscheidungsleitlinien für Solaranlagen auf Denkmälern“ veröffentlicht. Grundsätzlich sind Solaranlagen zu erlauben, wenn sie keine erhebliche Beeinträchtigung des Denkmals darstellen, es keine Alternativstandorte, die besser für die Errichtung von Solaranlagen geeignet sind, gibt und die Denkmäler nicht vom öffentlichen Raum aus einsehbar sind. Solaranlagen, die vom öffentlichen Raum aus einsehbar sind, sind dann zu erlauben, wenn sie reversibel sind und nur minimal in die Substanz und das Erscheinungsbild des Denkmals eingreifen. Die Erheblichkeitsschwelle für die Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes kann durch Nebenbestimmungen zur Sicherstellung einer denkmalgerechten Gestaltung der Solaranlagen abgemildert werden. Hierbei ist beispielsweise zu berücksichtigen, dass die Solaranlagen sich möglichst der eingedeckten Dachfläche unterordnen müssen.                          

Weitere Infos zu den Entscheidungsleitlinien finden Sie »hier.