ZUG veröffentlicht novellierte Förderrichtlinie „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“

Die ZUG hat die novellierte Förderrichtlinie „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ veröffentlicht.

Mit der vorgenommenen Novellierung der AnpaSo-Förderrichtlinie wurde die bestehende Förderung von Maßnahmen zur Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen grundlegend neu ausgerichtet und weiterentwickelt. Das Ziel bleibt aber weiterhin, vulnerable Gruppen vor den Folgen der Klimakrise zu schützen. Mit der novellierten Förderrichtlinie soll es ermöglicht werden, die notwendigen Klimaanpassungsprozesse im Gesundheits-, Pflege- und Sozialsektor anzugehen und umzusetzen. Ziel ist es, über die Förderung von vorbildhaften Modellvorhaben, die durch ihre Strahlkraft zur Nachahmung anregen, Anreize zur Transformation dieses Sektors zu setzen.

Laut der Förderrichtlinie sind Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, wie beispielsweise Kirchengemeinden antragsberechtigt, wobei Bundesländer und deren Einrichtungen ausgeschlossen sind. Des Weiteren sind gemeinnützige Vereine, Verbände, Stiftungen und gemeinnützige Unternehmen des Privatrechts, wie zum Beispiel Wohlfahrtsverbände antragsberechtigt. Voraussetzung ist außerdem der Bezug der Antragstellenden zu vulnerablen Personengruppen. Vorhaben sollen vor allem in Regionen zur Wirkung kommen, die besonders von den negativen Auswirkungen der Klimakrise betroffen sind bzw. sein werden (sogenannte klimatische Hotspots).
Die Nutzung von bestehenden Netzwerken spielt dabei eine besondere Rolle. Soziale Einrichtungen sollen als Multiplikatorinnen fungieren, um die vorbildhaften Vorhaben als Best Practice Beispiele möglichst überregional bekannt und sichtbar zu machen sowie zur Nachahmung anzuregen.
Im Einklang mit den Zielen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie wird mit der neuen Förderrichtlinie zudem ein besonderer Fokus auf naturbasierte Lösungen gelegt. Diese stärken natürliche und naturnahe Ökosysteme, haben einen Mehrwert für die Biodiversität, tragen gleichzeitig zu einer Resilienzsteigerung bei und erzeugen damit besonders viele Synergien und positive Nebeneffekte.

Das nächste Förderfenster wird in der Zeit vom 15. Mai 2023 bis einschließlich zum 15. August 2023 geöffnet sein. In diesem Zeitraum können Förderanträge bei der Projektträgerin Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) eingereicht werden.

Weitere Informationen zur Förderung und zur Antragstellung werden auf der Website der zuständigen Projektträgerin Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH veröffentlicht:

https://www.z-u-g.org/anpaso/foerderaufruf-2023/

Die landeskirchliche Ansprechperson für öffentliche Fördermittel finden Sie hier: https://www.kircheundklima.de/foerdermittel/

Eine digitale Informationsveranstaltung für Antragstellende und Interessierte wird am Montag, den 15. Mai 2023 in der Zeit von 9:00 bis 11:00 Uhr stattfinden. Eine Anmeldung ist bis zum 11. Mai 2023 über die Website der ZUG möglich.