TeamGeist Projektförderung

Die Landeskirche hat insgesamt 3 Millionen Euro für diesen Innovationsfonds bereitgestellt. Die Laufzeit des Fonds insgesamt ist befristet bis einschließlich 2025.

Projektanträge stellen können Mitglieder der Evangelischen Kirche von Westfalen, kirchliche Körperschaften und Einrichtungen (Kirchengemeinden, Kirchenkreise, Institute, Ämter, Werke etc.), kirchliche Initiativen und Gemeinschaften. – Kooperationen sind übrigens ausdrücklich erwünscht: sozialgesellschaftlich, innerkirchlich und ökumenisch.

Projekte können bis zu einer Maximalhöhe von 200.000 € gefördert werden; sie haben dann im Regelfall ein erweitertes Finanzierungskonzept auf mehrere Förderjahre. Oder über die Förderaktion „Tiny TeamGeist“, bei der die Anträge innerhalb von 4 Wochen entschieden werden,  wird einmalig ein Betrag von bis zu 2500 € zur Verfügung gestellt. 

Für diese 6. Förderrunde sind die ersten Bereiche des Antragsformulars (1 – 3) bis zum 15. Juni 2023 auszufüllen, der Antrag kann dann bis zum 10. September 2023 final eingereicht werden.

Weitere Infos: TeamGeist – Start-ups für die Kirche von morgen erfinden