IGH-Gutachten 2025: Klimaschutz ist Völkerrecht – Staaten tragen rechtliche Verantwortung

Das Gutachten des Internationalen Gerichtshofs (IGH) zum Klimaschutz, das am 23. Juli 2025 veröffentlicht wurde, markiert einen historischen Punkt in der internationalen Umweltpolitik. In einer mit Spannung erwarteten Entscheidung erklärten die Richter*innen in Den Haag den Klimawandel zur „existenziellen Bedrohung“ und verpflichteten die Staatengemeinschaft, wirksame Maßnahmen zur Begrenzung des menschengemachten Einflusses auf die globale Erwärmung zu ergreifen. Besonders bemerkenswert: Der IGH definierte das Recht auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt als Menschenrecht, eine Voraussetzung für die Ausübung anderer Grundrechte wie Leben, Freiheit und Sicherheit.

Das Gutachten stützt sich nicht nur auf klassische Klimaabkommen wie das Pariser Abkommen oder das Kyoto-Protokoll, sondern auch auf grundlegende Rechtsquellen wie die Charta der Vereinten Nationen und das Völkergewohnheitsrecht. Letzteres besteht aus Regeln, die aus einer als Recht anerkannten allgemeinen Praxis stammen und unabhängig vom Recht existieren. Zentral ist dabei das völkerrechtliche Schädigungsverbot: Kein Staat darf einem anderen erheblichen Schaden zufügen, auch nicht durch klimaschädliches Verhalten. Der IGH stellte klar, dass alle Staaten verpflichtet sind, Umweltschäden zu verhindern, die durch Aktivitäten in ihrem Hoheitsgebiet oder unter ihrer Kontrolle entstehen können. Diese Verpflichtung gilt unabhängig davon, ob ein Staat Vertragspartei eines Klimaabkommens ist, etwa auch für die USA, die unter Präsident Trump aus dem Pariser Abkommen ausgetreten waren.

Die Richter*innen formulierten zudem drei rechtliche Konsequenzen für Staaten, die gegen ihre Klimaschutzpflichten verstoßen: Erstens müssen sie das schädliche Verhalten einstellen, zweitens garantieren, es nicht zu wiederholen, und drittens vollständige Wiedergutmachung leisten, allerdings nur, wenn der Schaden kausal und zurechenbar ist. Diese Einschränkung zeigt, dass juristische Klimaverantwortung zwar möglich, aber komplex ist.

Besonders betroffen sind kleine Inselstaaten wie Vanuatu oder Tuvalu, deren Existenz durch den steigenden Meeresspiegel bedroht ist. Der IGH stellte fest, dass der Verlust von Territorium nicht automatisch den Verlust der Staatseigenschaft bedeutet, eine wichtige Aussage für den Fortbestand solcher Nationen. Das Gutachten wurde maßgeblich von jungen Jurastudierenden aus dem Südpazifik angestoßen, die über die Organisation Pacific Islands Students Fighting Climate Change (PISFCC) ein Votum der UN-Generalversammlung erwirkt hatten. Über 130 Staaten unterstützten die Initiative, kein Land stellte sich dagegen.

Obwohl das Gutachten rechtlich nicht bindend ist, besitzt es enorme politische und moralische Signalwirkung. Es stärkt Klimaklagen weltweit und bietet Gerichten eine neue Grundlage, um Staaten und Unternehmen zur Verantwortung zu ziehen. In Deutschland könnte das Gutachten auch Einfluss auf laufende Verfahren haben, etwa die „Zukunftsklage“ vor dem Bundesverfassungsgericht, die das aktuelle Klimaschutzgesetz auf seine Vereinbarkeit mit den nationalen und internationalen Verpflichtungen prüft.

Es bleibt also Hoffnung: Sollte das Bundesverfassungsgericht die Impulse des IGH aufgreifen und damit auch die Bevölkerung erreichen, könnte Deutschland ein Beispiel für Staaten mit hohen Emissionen werden, ein Modell für eine gerechte, nachhaltige Zukunft. Denn eines ist klar: Die Natur verhandelt nicht. Und das IGH-Gutachten hat ihr eine juristische Stimme verliehen.