Förderprogramm 2.000 x 1.000 Euro für das Engagement in NRW – Antragstellung jetzt möglich

Im Rahmen seiner Engagementstrategie stellt das Land Nordrhein-Westfalen für Engagierte, Vereine, zivilgesellschaftliche Organisationen und Initiativen 2.000 x 1.000 Euro zur Verfügung.

Bereits seit 2021 werden jährlich 2.000 Vorhaben zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements mit je 1.000 Euro gefördert. Jeder Förderzeitraum steht unter einem anderen Schwerpunktthema. In diesem Jahr lautete das Thema jedoch wie auch im vergangenen Jahr „Gemeinsam gestalten – engagierte Nachbarschaft leben.“ Antragstellende, deren Maßnahmen im vergangen Jahr nicht mehr verwirklicht werden konnten oder aufgrund der pandemischen Entwicklung abgesagt werden mussten, erhalten so abermals eine Chance auf Förderung.

Passend zum diesjährigen Schwerpunktthema werden Maßnahmen gefördert, welche sich durch bürgerschaftliches Engagement auszeichnen. Das kann zum Beispiel der Aufbau eines Gemeinschaftsgartens, ein faires Nachbarschaftsfest oder ein Adventsnachmittag für Jung und Alt sein. Im Sinne des Schwerpunktthemas können vor dem Hintergrund des Kriegs in der Ukraine auch Vorhaben gefördert werden, welche die Gemeinschaft und das Miteinander vor Ort stärken und Geflüchteten ein Ankommen in der neuen Nachbarschaft erleichtern sollen.

Berechtigt für eine Antragsstellung sind natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts (z.B. Vereine, zivilgesellschaftliche Organisationen oder Initiativen) in Nordrhein-Westfalen. Der Antragszeitraum hat am 1. April begonnen und endet am 1. November. Die »Antragstellung erfolgt online über ein Förderportal.

Weitere Informationen und ein FAQ rund um das Förderprogramm erhalten Sie »hier.