Energieland NRW

Herausforderung Klimaschutz

NRW ist das Energieland Deutschlands! NRW ist gleichzeitig Standort energieintensiver Industrien mit vielen Arbeitsplätzen, wie z. B. der Alu-, Chemie- und Stahlindustrie. Der Industriestandort NRW ist abhängig von einer sicheren Energieversorgung mit wettbewerbsfähigen Energiekosten. Thesen, Eckpunkte und die Gesamtbewertung zu den Ergebnissen der Kohlekommission von Klaus Breyer, Leiter des Instituts für Kirche und Gesellschaft.

NRW ist das Energieland Deutschlands!

  • Knapp 1/3 des in der Bundesrepublik benötigten Stroms werden in NRW erzeugt
  • 32 Prozent der CO2 Gesamtemissionen in Deutschland entstehen in unserer Region
  • NRW liegt, bezogen auf seine CO2 Emissionen, auf Platz 25 aller Länder weltweit (2014, 275 Mio t) 
  • Das Rheinische Revier ist die größte CO2 Einzelquelle Europas.

NRW ist gleichzeitig Standort energieintensiver Industrien mit vielen Arbeitsplätzen, wie z. B. der Alu-, Chemie- und Stahlindustrie. Der Industriestandort NRW ist abhängig von einer sicheren Energieversorgung mit wettbewerbsfähigen Energiekosten.

Fazit:

NRW ist das Bundesland, in dem sich die Herausforderungen der Energiewende – wie in keiner anderen Region Deutschlands – wie unter einem Brennglas bündeln. Die Machbarkeit der energiewirtschaftlichen und gesellschaftlichen Transformation wird sich für Deutschland in NRW erweisen müssen.

“If you can make it there, you can make it anywhere!”

Der Kohlekompromiss auf der Bundesebene zeigt eindrucksvoll, dass sich gesellschaftliche Großkonflikte in Deutschland im Diskurs lösen lassen – ein sehr gutes Zeichen für die politische Kultur in Deutschland. Von besonderer Bedeutung ist nun, dass seine Umsetzung nun in NRW gelingt.

Die Eckpunkte des Kohlekompromisses

  • Ausstiegsdatum: Spätestens 2038 / frühestens 2035.
  • Ausstiegspfad: Bis 2022: Kohlekraftwerke mit einer Leistung von 12,5 Gigawatt (GW) – davon ca. 3 GW Braunkohlekraftwerksleistung im Rheinischen Revier – gehen zusätzlich zu den schon beschlossenen Stilllegungen vom Netz. Der Hambacher Wald und die noch von Umsiedlung betroffenen Ortschaften in NRW können durch eine veränderte Abbauplanung erhalten bleiben. Ab 2025: stetiger Reduktionspfad auf noch maximal 9 GW Braunkohle und 8 GW Steinkohle in 2030.
  • Überprüfungspunkte: In den Jahren 2023, 2026, 2029. 2032 wird festgelegt, wann das letzte Kohlekraftwerk vom Netz gehen wird. (frühestens 2035, spätestens 2038)
  • Energiekostenstabilität: U.a. durch Zuschüsse auf Übertragungsnetzgelte und/oder eine Verringerung der Stromsteuer. Kostenkompensation für Unternehmen im ETS (Europäischen Emissionshandel) geben. Freiwerdende Emissionszertifikate werden vom Markt genommen
  • Entschädigungen: Alle Stilllegungen sollen bis 30.06.2020 einvernehmlich mit den Kraftwerksbetreibern verhandelt werden. Danach können das Ordnungsrecht bzw. andere rechtliche Mittel eingesetzt werden.

Gesamtbewertung

Das Ergebnis der Kohlekommission deckt sich mit vielen Positionen der EKD sowie der westfälischen Landeskirche. Der Abschlussbericht der Kohlekommission ist ein großer Schritt in die richtige Richtung. Die eigentliche Arbeit fängt jetzt an.

Aus dem Beschluss der Landessynode der EKvW vom 21. November 2018:

„Die Landessynode begrüßt die Absicht der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“, Klimaschutz, gute Arbeit und Wirtschaft in Einklang zu bringen und damit einen Beitrag zur Umsetzung des Leitbilds Nachhaltigkeit zu leisten. Die Synode unterstützt, dass die Zivilgesellschaft aktiv in den Prozess der Strukturentwicklung eingebunden werden soll. Hier ist auch die Kirche als Akteurin herausgefordert. Die Landessynode fordert die politisch Verantwortlichen auf, umgehend ein konkretes Kohleausstiegsdatum festzulegen und in einem Klimaschutzgesetz festzuschreiben. Der Zeit-punkt des endgültigen Auslaufens der Kohleverstromung muss den Erfordernissen des Kli-maschutzes genügen. Belastbare Studien zeigen, dass ein sozialverträglicher Kohleausstieg bis 2035 möglich ist, ohne die Versorgungssicherheit zu gefährden. Die betroffenen Standorte, Unternehmen und Regionen brauchen langfristige Planungssicherheit, damit sie sich auf die notwendigen Veränderungen einstellen und entsprechende Entwicklungsprozesse einleiten können. Sonst wächst die Gefahr, dass die Klimaziele verfehlt werden und es zu sozial unverträglichen Strukturbrüchen kommt.“

Einschätzung zu Einzelpunkten des Kohlekompromisses mit Blick auf NRW

1. Konsequenter Klimaschutz braucht einen noch ambitionierteren Kohleausstieg Mit den jetzt vorgeschlagenen Kraftwerksstilllegungen erreicht Deutschland seine ursprünglich für 2020 festgelegten Emissionsziele (minus 40 Prozent CO2 Emissionen auf der Basis von 1990) erst 2025 (Agora Energiewende). Bei den von der Kommission vorgeschlagenen regelmäßigen Überprüfungen des Ausstiegsplans kön-nen die Ziele erstmals 2023 nachgebessert werden.

2. Planungssicherheit schaffen Die Eckpunkte des Kohleausstiegs müssen umgehend gesetzlich verankert werden, so dass – Legislaturperioden übergreifend – Planungssicherheit für alle Beteiligten gegeben ist.

3. Sozialgerechte Gestaltung des Strukturwandels Hier sieht die Kohlekommission ein umfangreiches Instrumentarium vor. Zum sozialverträglichen Strukturwandel gehören auch der Erhalt der von Umsiedlung betroffenen Ortschaften und des Hambacher Waldes sowie die Befriedung der schwe-lenden Konflikte. RWE sollte seine – in der Region als Provokation verstandenen – Vorbereitungen zur Erweiterung der Tagebaue einstellen. Jetzt wünschenswert wäre ein Moratorium, so lange keine Übereinkunft über die Verkleinerung der Tagebaue abgeschlossen wurde. Umgehend muss eine neue Leitentscheidung für das Rheinische Revier erarbeitet und rechtlich fixiert werden. Die jetzt geltenden Abbaugebiete müssen darin deutlich verkleinert werden. Die nun beginnenden Planungen zur

4. Erneuerbare Energien, Energieeffizienz, Netzausbau Hier besteht besonders in NRW ein großer Nachholbedarf. Politische Hemmnisse müssen aus dem Weg geräumt werden.

5. Kohleausstieg und Wirtschaft Eine Deindustrialisierung ausgelöst durch „Carbon Leakage“ ist angesichts der zur Verfügung stehenden Kompensationsmöglichkeiten unwahrscheinlich.

6. Den „Klimaschutzplan NRW“ weiterentwickeln Der Klimaschutzplan NRW sollte nun unter Mitwirkung der Zivilgesellschaft weiterentwickelt und an die Pariser Klimaziele sowie den neuen Kohleausstiegspfad angepasst werden.  Die Landesregierung sollte den Beteiligungsprozess umgehend starten.

7. Kosten „Nicht gering“! Sie sind jedoch eine gute Investition in eine „enkeltaugliche“ Zukunft wenn:

  • eine „echte“ klima- und sozialgerechte Transformation des Energiesystems be-fördert wird und zu einem chancenreichen Strukturwandel in den Regionen führt
  • die Belastungen, die aus diesen Kosten entstehen, gerecht verteilt werden.
  • Letztlich sollte man die Kosten ins Verhältnis zum gesamtgesellschaftlichen Reichtum und zur Leistungsfähigkeit unseres Landes setzen

Ausblick

Der Umbau des Energiesektors allein ist für einen „enkeltauglichen“ Klimaschutz in Deutschland bei weitem nicht ausreichend. Die Sektoren Verkehr, Gebäude und die Landwirtschaft müssen ihren Beitrag leisten. Besonders Besorgnis erregend ist der Verkehrssektor: Hier stiegen die CO2 Emissionen um 2 Prozent seit 1990 an bei einem Klimaziel 2030 von minus 40 Prozent (auf der Basis von 1990) Wer die aktuellen Diskussionen um das Tempolimit verfolgt hat, ahnt vor welchen Konflikten wir hier noch stehen. Viel wäre gewonnen, wenn die Arbeit der Kohlekommission „Schule“ auch für den Verkehrsbereich machen würde. Sie hat gezeigt, dass durch sachliche Diskurse Interessengegensätze und Blockaden überwunden und Kompromisse gefunden werden können.