Wir erleben einen dramatischen Verlust an Tier- und Pflanzenarten. Vor allem der Rückgang von Insekten und Vögeln führt deutlich vor Augen, dass wir in vielen Handlungs- und Politikfeldern grundlegend umsteuern müssen. Besonders dramatisch ist hierbei, dass diese Verluste ebenfalls und ungebremst Schutzgebiete betreffen – und damit die letzten Rückzugsräume für eine große Vielzahl von Arten.
Notwendig ist ein breites Bündel an Maßnahmen, das weit über die Notwendigkeiten hinausreicht, die das Landesnaturschutzrecht fordert. Ob Landesplanung, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Bauen, Wirtschaft oder Verkehr: Die Verantwortlichkeiten für einen ambitionierten Artenschutz in Nordrhein-Westfalen sind über verschiedene Landesministerien verteilt. Alle müssen sich ihrer Verantwortung für diese gesellschaftliche Aufgabe stellen und handeln.
Nachfolgend skizzieren wir 8 Handlungsfelder für den Erhalt und die Förderung der Artenvielfalt in Nordrhein-Westfalen. Ziel der Volksinitiative ist es, die geforderten Maßnahmen umzusetzen und verbindlich in die Landesgesetze und die entsprechenden Programme aufzunehmen.
Das Institut für Kirche und Gesellschaft der EKvW gehört zu den Unterstützer*innen der Volksinitiative Artenvielfalt NRW.
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