Teilkonzept Mobilität I

Das von der Kirchenleitung im Juli 2018 beschlossene „Teilkonzept Mobilität“ hat in den Kirchenkreisen der EKvW zu einer intensiven Auseinandersetzung mit der Frage „Wie umwelt- und klimafreundlich ist unsere kirchliche Mobilität?“ geführt.

Die Landeskirche empfiehlt den Kirchenkreisen die Erstellung eines Konzeptes, das Aspekte einer nachhaltigen Mobilität umfasst und sich konkret mit Maßnahmen der Verkehrsvermeidung und -verlagerung auseinandersetzt. Im Rahmen solcher Überlegungen ist dann die Inanspruchnahme des landeskirchlichen Förderprogramms für Dienstfahrräder (mit oder ohne Tretunterstützung) für Pfarrerinnen und Pfarrer sinnvoll, denn die Landeskirche übernimmt 50 % der Anschaffungskosten bis zu einem Höchstsatz von 1.000 Euro, den Restbetrag trägt der Kirchenkreis bzw. die Kirchengemeinde. Das Fahrrad wird den Pfarrer*innen als Dienstrad zur Verfügung gestellt, damit sie im Dienst (und gerne auch privat) schöpfungsfreundlich unterwegs sein können.