PV-Anlagen bis 31.01.2021 im Marktstammdatenregister erfassen

Viele Kirchengemeinden haben in den letzten zwanzig Jahren auf ihren Gebäuden eine PV-Anlage errichtet. Für diese Bestandsanlagen endet Ende Januar der 2-jährige Zeitraum um die Anlagen im Marktstammdatenregister zu erfassen. Wenn die Registrierung nicht rechtzeitig erfolgt, kann der Netzbetreiber die Vergütungszahlungen ggf. aussetzen. Eine Prüfung ob alles „glatt“ gegangen ist, kann also nicht schaden.

Weitere Informationen finden Sie bei der Bundesnetzagentur und unter »marktstammdatenregister.de