Petitionsvorschlag „Nachhaltigkeit im Grundgesetz verankern“!

Sollte Nachhaltigkeit im Grundgesetz verankert werden? Wir sagen: Ja! – und fordern dies gemeinsam mit RENN.west, RENN.süd, RENN.mitte, Zukunftsfähiges Thüringen e.V., Berlin 21 e.V. und Brandenburg 21 e.V. mit unserem Petitionsvorschlag. Dafür brauchen wir bis zum 26. Juli 2020 Ihre Unterstützung!

Mehr Schlagkraft für die Nachhaltigkeit – auch in rechtlicher Hinsicht

Die Aufnahme ins Grundgesetz ist notwendig und überfällig, weil die deutsche Politik das Nachhaltigkeitsprinzip bisher unzulänglich umsetzt. Eine Verankerung von Nachhaltigkeit im Grundgesetz schaffe „juristische Verbindlichkeit“ bzw. einen normativen Gestaltungsauftrag und eine „erhöhte politische Durchschlagskraft“ des Prinzips, zeigt sich auch der Präsident des Bundesverfassungsgerichts a.D., Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier, in dem Gutachten „Nachhaltigkeit als Verfassungsprinzip“ überzeugt.

Dass eine Verankerung von Nachhaltigkeit in der Verfassung möglich ist, zeigen bereits mehrere europäische (Bundes-)Staaten, darunter Schweden und Albanien sowie einige Regionen in Österreich, Italien, Spanien und der Schweiz. In Deutschland geht das Bundesland Hessen mit gutem Beispiel voran: 2018 hat es Nachhaltigkeit als Staatsziel in seine Landesverfassung aufgenommen. Weitere Informationen und unseren Petitionsvorschlag finden Sie hier.