Wenig Licht – viel Schatten – Die Zeit läuft davon
Angesichts der fortschreitenden Klimakrise waren die Erwartungen an die diesjährige Weltklimakonferenz im ägyptischen Scharm el-Scheich hoch. Doch diese wurden nicht erfüllt.
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(mehr …)„Wandel als Chance“
Das Impulsreferat von Professor Markus Vogt finden Sie »hier
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen hat nun einen Erlass mit „Entscheidungsleitlinien für Solaranlagen auf Denkmälern“ veröffentlicht. Grundsätzlich sind Solaranlagen zu erlauben, wenn sie keine erhebliche Beeinträchtigung des Denkmals darstellen, es keine Alternativstandorte, die besser für die Errichtung von Solaranlagen geeignet sind, gibt und die Denkmäler nicht vom öffentlichen Raum aus einsehbar sind. Solaranlagen, die vom öffentlichen Raum aus einsehbar sind, sind dann zu erlauben, wenn sie reversibel sind und nur minimal in die Substanz und das Erscheinungsbild des Denkmals eingreifen. Die Erheblichkeitsschwelle für die Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes kann durch Nebenbestimmungen zur Sicherstellung einer denkmalgerechten Gestaltung der Solaranlagen abgemildert werden. Hierbei ist beispielsweise zu berücksichtigen, dass die Solaranlagen sich möglichst der eingedeckten Dachfläche unterordnen müssen.
Weitere Infos zu den Entscheidungsleitlinien finden Sie »hier.
#EKDSynode 2022 – Impuls von Aimée van Baalen, Aktivistin bei „Letzte Generation“
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