Teilkonzept Mobilität 2
Das Landeskirchenamt hat beschlossen, allen Mitarbeitenden des Landeskirchenamtes und der Ämter und Einrichtungen der Landeskirche, von denen regelmäßig und häufig wiederkehrend dienstliche Mobilität erwartet wird, ein Dienstfahrrad zur Verfügung zu stellen.
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