Monat: Juli 2020

Teilkonzept Mobilität 2

Das Landeskirchenamt hat beschlossen, allen Mitarbeitenden des Landeskirchenamtes und der Ämter und Einrichtungen der Landeskirche, von denen regelmäßig und häufig wiederkehrend dienstliche Mobilität erwartet wird, ein Dienstfahrrad zur Verfügung zu stellen.

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Teilkonzept Mobilität I

Das von der Kirchenleitung im Juli 2018 beschlossene „Teilkonzept Mobilität“ hat in den Kirchenkreisen der EKvW zu einer intensiven Auseinandersetzung mit der Frage „Wie umwelt- und klimafreundlich ist unsere kirchliche Mobilität?“ geführt.

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