Westfälische Präses fordert Generationenvertrag für Klimaschutz

Bielefeld (epd). Die Präses der Evangelischen Kirche von Westfalen, Annette Kurschus, fordert grundlegende Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutz.

Eine Korrektur einzelner Klimaziele und Maßnahmen reiche nicht aus, sagte die leitende Theologin am Montag vor der Synode der viertgrößten deutschen Landeskirche. „Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist ein Fingerzeig für einen neuen Generationenvertrag, der Schluss macht mit der Kurzatmigkeit unserer Lebensentwürfe und unseres Wirtschaftens.“ Die Karlsruher Richter hatten Ende April entschieden, dass die Bundesregierung künftigen Generationen nicht die Hauptlast im Kampf gegen den Klimawandel aufbürden darf. Im deutschen Klimaschutzgesetz müssten Regeln zur Verringerung der Treibhausgasemissionen auch für die Zeit nach 2030 getroffen werden. (AZ: 1 BvR 2656/18 u. a.).

„Auch und erst recht für uns Verantwortliche in der Kirche geht es nicht an, Lasten einfach weiterzureichen an jüngere Generationen“, mahnte Kurschus in ihrem Bericht vor der digital tagenden Landessynode. „Ganz grundsätzlich muss uns die Frage bewegen, wie in unserer alternden Gesellschaft und in unserer alternden Kirche Kinder und Jugendliche und junge Erwachsene zu fairen Lebenschancen und eigenen Entwicklungsmöglichkeiten kommen können.“ Dies müsse mit Unterstützung der Älteren geschehen.

Ein Generationenvertrag „nimmt uns in die Pflicht, in unseren Ämtern und Werken, in unseren Gemeinden und Kirchenkreisen und für unseren jeweils individuellen Lebensstil zu Hause verbindliche Vereinbarungen zu treffen, wie wir Verbräuche und Mobilität kontrollieren, verringern oder ersetzen wollen“, sagte die 58-jährige Theologin, die auch stellvertretende Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) ist. Sie kündigte für die nächste Synode im Herbst konkrete Vorschläge an.