Teilkonzept Mobilität 2

Das Landeskirchenamt hat beschlossen, allen Mitarbeitenden des Landeskirchenamtes und der Ämter und Einrichtungen der Landeskirche, von denen regelmäßig und häufig wiederkehrend dienstliche Mobilität erwartet wird, ein Dienstfahrrad zur Verfügung zu stellen.

Der jeweilige Bedarf wird vom Fachdezernat festgestellt. Anträge sind über den Dienstvorgesetzen und das Fachdezernat an die Dienststellenleitung unter Vorlage eines entsprechenden Kostenvoranschlages zu richten.
Es gelten die für den Dienst der landeskirchlichen Vikarinnen und Vikare und Pfarrerinnen und Pfarrer vereinbarten Rahmenbedingungen entsprechend.

Das Landeskirchenamt hat außerdem beschlossen, für die Standorte Landeskirchenamt Bielefeld, Tagungsstätte Haus Villigst und dem Haus Landeskirchlicher Dienste in Dortmund einen Pool mit Dienstfahrrädern einzurichten, der von Mitarbeitenden genutzt werden kann, die nur gelegentlich zur Unterstützung ihrer dienstlichen Mobilität auf Dienstfahrräder angewiesen sind.

Das Landeskirchenamt regt an, dass die Dienststellenleitung mit der Gesamt-Mitarbeiter-Vertretung eine Dienstvereinbarung dahingehend abschließt, dass alle Mitarbeitenden des Landeskirchenamtes und der Ämter und Einrichtungen von der Möglichkeit Gebrauch machen können, auf dem Weg der Entgeltumwandlung ein Fahrrad über die Firma Jobrad zu leasen.