Neues JobRad-Angebot für Mitarbeiter*innen der EKvW

Das Landeskirchenamt ermöglicht allen privatrechtlichen Mitarbeitenden der Evangelischen Kirche von Westfalen die dienstliche und private Nutzung eines Leasing-Fahrrades (Fahrrad, E-Bike oder Pedelec) im Rahmen einer Entgeltumwandlung: dem JobRad. Das neue Projekt „Fahrrad-Leasing per Entgeltumwandlung“ gibt es seit dem 08.06.2022.

Das Angebot gehört zur Ausweitung des „Teilkonzeptes Mobilität“ im Landeskirchenamt. Fahrradfahren dient der Gesundheitsförderung und ist damit Baustein des betrieblichen Gesundheitsmanagements. Eine erhöhte Fahrradmobilität leistet zudem einem Beitrag zum Klimaschutz und unterstützt das kirchliche Ziel, sichtbar für die Bewahrung der Schöpfung einzutreten.

Das Landeskirchenamt schließt als Leasingnehmer bei der JobRad Leasing GmbH einen Leasingvertrag ab und stellt das Fahrrad durch einen Überlassungsvertrag zur dienstlichen und privaten Nutzung zur Verfügung. Die Nutzungsüberlassung wird für die Dauer des Leasingvertrages abgeschlossen und beträgt 36 Monate. Grundsätzlich kann aus allen Fahrradmodellen gewählt werden, die mindestens 749 Euro und höchstens 7.000 Euro inklusive Umsatzsteuer kosten. Lediglich S-Pedelecs mit Elektroantrieb über 25 km/h sind ausgeschlossen.

Neben den gesundheitlichen und ökologischen Vorteilen, bringt das JobRad auch finanzielle Vorteile für Arbeitnehmer*innen mit sich:

  • Ersparnisse durch Steuervorteile von bis zu 40 % im Vergleich zum Direktkauf
  • Liquiditätsvorteil für die Dauer des Vertrages (3 Jahre)
  • Übernahme einer Vollkaskoversicherung für die Vertragsdauer durch den Arbeitgeber

Das Angebot richtet sich an alle privatrechtlich-beschäftigten Mitarbeitenden des Landeskirchenamtes, der Ämter und Einrichtungen, der evangelischen Schulen sowie der Gemeinsamen Rechnungsprüfungsstelle.

Um das JobRad der EKvW nutzen zu können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:

  • ungekündigtes, nicht freigestelltes sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis, das 36 Monate nach Beginn des Leasingverfahrens andauern wird
  • Probezeit beendet
  • keine laufenden Pfändungen
  • bei Teilzeit keine Unterschreitungen der derzeitig gültigen Mindestlohnhöhe

Möchten Sie Ihre persönliche Ersparnis berechnen, ist das mit dem »EKvW-Vorteilsrechner möglich. Hier finden Sie außerdem eine hilfreiche »Schritt-für-Schritt-Anleitung.

Weitere Informationen zum JobRad finden Sie unter »https://www.jobrad.org/

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