In den letzten Jahrzehnten hat sich die EKvW auf vielen Wegen für Klimaschutz und eine menschenwürdige und nachhaltige Entwicklung engagiert, die die Rechte aller Menschen achtet und schützt. Dahinter steht die Überzeugung, dass wir als Christinnen und Christen eine Mitverantwortung für die Bewahrung der Schöpfung tragen.
Kirchenrechtliche Grundlagen
Die EKvW hat sich im November 2022 mit ihrem Klimaschutzgesetz verbindliche Klimaschutzziele gesetzt. Das Klimaschutzgesetz der EKvW setzt die Klimaschutzrichtlinie der EKD, die hier keine unmittelbar geltenden Rechtswirkungen entfaltet, im Kirchenrecht der EKvW um.
Klimaschutzplan
Das Klimaschutzgesetz trifft selbst keine Regelungen zu konkreten Maßnahmen, sondern sieht zu diesem Zweck das umfassendere und dynamischere Instrument des Klimaschutzplans vor. Er formuliert die Strategie zur Erreichung der Klimaschutzziele.
Klimaschutzbericht
Über den Umsetzungsstand der Meilensteine des Klimaschutzplans wird jährlich im Klimaschutzbericht berichtet. Fortschritte und Herausforderungen beim Klimaschutz sind regelmäßiges Thema auf den Synoden.