Förderung

Auch wenn eine gründliche Recherche zur bundesweiten Förderlandschaft für Klimaschutzmaßnahmen einiges an Zeit und Nerven kosten kann, ist sie bares Geld wert.

Die meisten Förderprogramme sind auf bestimmte Maßnahmen (Heizungsoptimierung), Techniken (Wärmerückgewinnung) oder Standards (KfW-Effizienzhaus) begrenzt. Ob Ihre Baumaßnahme förderfähig ist, richtet sich außerdem nach dem Gebäudetyp. Hierbei wird meist zwischen Wohngebäude und Nichtwohngebäude unterschieden. »Förderdatenbanken können Ihnen einen ersten Überblick verschaffen, sie entlasten aber nicht von der Notwendigkeit, einer thematischen Vertiefung. Ob kirchliche Institutionen förderberechtigt sind, ist selten explizit ausgewiesen, was die ohnehin komplexe Suche eines geeigneten Förderprogramms oft noch erschwert. Die wichtigsten Fördermittelgeber und einige hilfreiche Förderprogramme für kirchliche Antragsteller finden Sie in den Infoboxen.

Die meisten bundesweiten Fördermittelgeber bemühen sich, die Mittelbeantragung stetig zu zentralisieren und weiter zu vereinfachen. Viele Förderanträge werden inzwischen über ein einfaches Onlinetool eingereicht. Trotzdem ist es sinnvoll, Bündelanträge mehrerer Kirchengemeinden oder ganzer Kirchenkreise in Betracht zu ziehen: Auf diese Weise muss sich nur ein Verantwortlicher in die Materie einarbeiten und die teilnehmenden Antragsteller können von Förderprogrammen profitieren, dessen minimale Antragssummen sie alleine nicht erfüllen könnten.

Eine kirchenunabhängige »Broschüre der Förderlandschaft Klimaschutz hat die Initiative CO2online im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit erstellt.

BAFA: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Das »BAFA fördert Energieberatung, Heizungsoptimierung, Heizen mit erneuerbaren Energien, Kraft-Wärme-Kopplung und die Visualisierung des Ertrages aus Erneuerbaren Energien.

BMU: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit fördert auf Basis unterschiedlicher »Förderprogramme zahlreiche Projekte, die das Ziel haben, Umweltbelastungen zu verringern. Die Förderprogramme des BMU werden meist über externe Projektträger abgewickelt. Hier eine Auswahl von besonders relevanten Projektträgern und der dazugehörigen Förderprogrammen:

  • PtJ: Projektträger Jülich, Kommunalrichtlinie – Mit der Kommunalrichtlinie unterstützt das BMU kommunale Akteur*innen dabei, ihre Treibhausgasemissionen nachhaltig zu senken. Die »Kommunalrichtlinie unterstützt eine Einstiegsberatung, die Erstellung von Klimaschutzkonzepten und Klimaschutzteilkonzepten, Klimaschutzmanagement, investive Klimaschutzmaßnahmen und Klimaschutzinvestitionen in Kindertagesstätten. Hier finden Sie eine übersichtliche »tabellarische Zusammenstellung der Förderung.
  • ZUG: Zukunft – Umwelt – Gesellschaft, Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen – Die »Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH unterstützt das BMU dabei, seine förderpolitischen Ziele zu verwirklichen. Beim Förderprogramm „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ werden sowohl strategische Beratungsleistungen und die Erstellung umfassender Konzepte als auch investive Maßnahmen und Informationskampagnen und Bildungsangebote zur Anpassung an den Klimawandel in sozialen Einrichtungen gefördert.
  • Erneuerbar Mobil, Flottenaustauschprogramm Sozial & Mobil – Die Bundesregierung unterstützt im Rahmen des Corona-Konjunkturprogramms die Umstellung der im Gesundheits- und Sozialwesen eingesetzten Fahrzeugflotten auf Elektrofahrzeuge. Das BMU setzt das »Flottenaustauschprogramm Sozial & Mobil auf Basis des bestehenden BMU-Förderprogramms »Erneuerbar Mobil um. Dafür werden vom BMU für die Jahre 2020 bis 2022 Zuwendungsmittel in Höhe von 200 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

NRW.Bank

Die NRW.Bank ist die Förderbank für Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Düsseldorf und Münster. Ihre Rechtsform ist die einer Anstalt des öffentlichen Rechts. Alleiniger Träger der Bank ist das Land NRW. Die NRW.Bank fördert Maßnahmen zur Klimaanpassung, Gebäudesanierung, Maßnahmen im Mietwohnraum und vieles mehr. Ob Programme der »NRW.Bank für Sie in Frage kommen erfahren Sie bei dem entsprechenden Beratungsangebot.

KfW: Kreditanstalt für Wiederaufbau

Die KfW oder Kreditanstalt für Wiederaufbau ist eine Förderbank. Sie ist die weltweit größte nationale Förderbank sowie nach Bilanzsumme die drittgrößte Bank Deutschlands. Die »KfW-Bank vergibt zinsgünstige Kredite und Zuschüsse im Bereich des energieeffizienten Bauens und Sanierens und der Erneuerbaren Energien.

Kirchenkreise

Einige Kirchenkreise haben eigene Förderprogramme für Klimaschutzmaßnahmen aufgelegt. Bitte nehmen Sie für nähere Informationen Kontakt zum zuständigen »Umweltbeauftragten Ihres Kirchenkreises auf.

Förderprogramme

Kirchen
Kapellen
GemeindehäuserPfarrhäuserKiTas SchulenVerwaltungunabhängig
Energieberatung»BAFA»BAFA
»KfW
»BAFA»BAFA
Energiemanagement
einführen
»KfW»KfW»KfW»PtJ
Baubegleitung»KfW
Klimaanpassung»ZUG»ZUG»ZUG
Energetische Komplettsanierung»KfW»KfW»KfW»KfW
Energieeffizient Bauen / Kaufen»KfW»KfW»KfW»KfW
Heizungsanlagen
optimieren
»BAFA»BAFA
»KfW
»BAFA»BAFA
Heizungsanlagen erneuerbare Energien»BAFA»BAFA»BAFA
»KfW
»BAFA»BAFA
Erneuerung / Einbau einer Lüftungsanlage»KfW»KfW»KfW»KfW
Dämmung»KfW»KfW»KfW»KfW
Erstanschluss an Nah- oder Fernwärme»KfW»KfW»KfW»KfW
Mess-, Steuer-, Regeltechnik»KfW»KfW»KfW
Beleuchtungssysteme»KfW»KfW»KfW»PtJ
Elektrogroßgeräte austauschen»PtJ
E-Autos und Ladesäulen»EM»EM»EM
Radabstellanlagen»PtJ

Energieberatung: Die BAFA übernimmt im Rahmen einer objektbezogenen Energieberatung 80% des Beraterhonorars. Dabei wird zwischen »Energieberatung Wohngebäude und Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme unterschieden. Bei Nichtwohngebäuden bietet das Förderprogramm zudem ein Modul für eine Contracting-Orientierungsberatung.

Baubegleitung: Die KfW-Bank bietet Immobilieneigentümern einen 50% Zuschuss zur »Baubegleitung für Neubau, Erwerb und Sanierung im KfW-Effizienzhaus-Standard. Das Förderprogramm ist auf Wohngebäude und 4000€ Zuschuss pro Baumaßnahme begrenzt.

Management: In der »Kommunalrichtlinie des BMUs gibt es gleich mehrere Fördertöpfe, die die Einrichtung von Managementsystemen unterstützen. Angefangen mit einer Fokusberatung Klimaschutz (65%), über Energie- und Umweltmanagementsystemen (40%) und Klimaschutzmanagement (65%).

Effiziente Gebäude: Die gemeinsame »Bundesförderung für effiziente Gebäude der BAFA und KfW unterscheidet zwischen Wohn- und Nichtwohngebäuden und Einzelmaßnahmen. Förderfähig sind Maßnahmen an der Gebäudehülle, der Heizung und der Anlagentechnik, aber auch Fachplanung und Baubegleitung. Bei einer Förderquote von 20% werden bis zu 60.000€/Wohneinheit bei Wohngebäuden und 1.000€/m2 Nettogrundfläche bei Nichtwohngebäuden gefördert.

Klimaanpassung: Das BMU fördert sowohl die Erstellung von Klimaanpassungskonzepten, als auch investive Maßnahmen zur »Klimaanpassung an Gebäuden in sozialen Einrichtungen. Die Förderquote beträgt bis zu 90%.

Radabstellanlagen: Öffentlich zugängliche »Radabstellanlagen können im Zuge der Kommunalrichtlinie des BMUs zu 40% gefördert werden, vorausgesetzt ein Mindestförderbetrag von 10.000€ wird erreicht, eine Vorhaben- bzw. Antragstellerbündelung ist möglich.

Flottenaustausch: Das »Flottenaustauschprogramm Sozial & Mobil des BMUs für soziale Einrichtungen bezuschusst die Anschaffung von E-Autos und Ladesäulen. Die Förderhöhe richtet sich entweder nach den Investitionsmehrausgaben oder werden auf 10.000€ (E-Auto), bzw. 2.500€ (Ladesäule) pauschalisiert.

Beleuchtung und Elektrogeräte: Das BMU fördert in der »Kommunalrichtlinie zu 40% den Austausch von »Elektrogroßgeräten und bis zu 30% die Sanierung der Beleuchtungssysteme in Kitas, Schulen und in Lehrküchen der Diakonischen Werke. Der Mindestförderbetrag beträgt 5.000€, eine Vorhaben- bzw. Antragstellerbündelung ist möglich.

Batteriespeicher für PV-Anlagen: »Progres.nrw fördert im Programmbereich Markteinführung stationäre elektrische »Batteriespeicher in Verbindung mit einer neu zu errichtenden Photovoltaikanlage. Es werden 150€/kWh gefördert, wobei die installierte Leistung des Batteriespeichers maximal dreimal so hoch wie die Leistung der PV-Anlage sein darf.

Eine übersichtliche Zusammenstellung der Fördermittelgebern und -programmen finden Sie in unserem »Factsheet

Auf dem »Factsheet des »difu finden Sie Informationen zu Fördermöglichkeiten der Kommunalrichtlinie