Strategische Energieberatung für Gemeindestandorte

Unser gemeinsames Ziel einer „CO2-Neutralität bis 2040“ der Westfälischen Landeskirche bedeutet mittelfristig den vollständigen Verzicht auf CO2-basierte Energieträger. Hieraus folgt die Notwendigkeit einer Ertüchtigung der Gebäude, einer nahezu vollständigen Umstellung aller bestehenden Heizungsanlagen auf Erneuerbare Energien.

Daher wurde bereits von der Landessynode ein Planungsstopp für Heizungsanlagen mit fossilen Brennstoffen für Immobilien aller Körperschaften der EKvW beschlossen. Auch eine weitestgehende Deckung des eigenen Strombedarfs durch Photovoltaik-Anlagen wird angestrebt. Eine besondere Herausforderung besteht nun darin, die jeweils sinnvollen Maßnahmen für die einzelnen Gebäude zu identifizieren und in eine umsetzbare Reihenfolge zu bringen.

Dieses Ziel soll mit dem Klimaschutz-Fahrplan erreicht werden. Er benennt für einen gesamten gemeindlichen Gebäudestandort diejenigen Maßnahmen, die am jeweiligen Gebäude sinnvoll sind, gibt grobe Orientierungswerte für die zu erwartenden Kosten und damit verbundenen Einsparpotentiale, beschreibt die notwendigen Rahmenbedingungen und ordnet die Maßnahmen in einer umsetzbaren zeitlichen Reihenfolge. Ziel ist es für die Gemeinden im Blick auf konkrete Gebäude einen Weg zur Erreichung der Klimaschutzziele aufzuzeigen.

Kern der Entwicklung des Klimaschutz-Fahrplans ist eine fachliche Beratung vor Ort. In einem gemeinsamen Gespräch wird die aktuelle Situation der Gebäude eingeschätzt und mögliche Perspektiven diskutiert, soweit sinnvoll werden auch die relevanten Gebäude kurz begangen und die wesentlichen Stellen in Augenschein genommen. Es empfiehlt sich, dass zu diesem Gespräch die relevanten Personen aus dem Presbyterium (z.B. Bau- und Finanzkirchmeister), die für die Betreuung zuständigen Personen (z.B. Hausmeister / Küster), die Bausachbearbeitenden der Kirchenkreise und weitere begleitende Expert*innen dazu kommen.

Nachfolgend zu der Beratung werden die Ergebnisse noch einmal schriftlich im Beratungsbericht dokumentiert. Auf diesem Weg werden die entscheidenden Informationen auch für Personen festgehalten, die nicht an dem Beratungstermin teilnehmen konnten. Anschließend steht der Energieberater für eine Diskussion in einem Gremium z.B. einer Presbyteriums- oder einer Ausschusssitzung zur Verfügung zu stehen. Alternativ kann dieses Gespräch auch per Video (Online) stattfinden.

Die Landeskirche möchte die Erstellung eines Klimaschutzfahrplans in mindestens 27 Pilotkirchengemeinden fördern. Als externer Beratungs-Dienstleister konnte der Energie-Experte Christian Dahm gewonnen werden. In seiner Tätigkeit als Berater bei der EnergieAgentur.NRW und der Fachstelle im Netzwerk „Energie & Kirche“ (Fa. PrismaConsult) unterstützt Christian Dahm seit vielen Jahren kirchliche Träger bei der Beurteilung ihrer Gebäude und bei der Entwicklung von Klimaschutzstrategien. So wurden insbesondere im Bereich der Westfälischen Landeskirche sehr viele Kirchengemeinden im Rahmen des Grünen Hahns beraten.

Bewerbungsverfahren

Die Bewerbungsfrist ist am 30.08.2022 abgelaufen. Derzeit können keine weiteren Anträge entgegengenommen werden.