Die Gebäude, die in kirchlicher Nutzung bleiben, müssen bis 2035 erhebliche Treibhausgasemissionseinsparungen erreichen. Zur Erreichung der Treibhausgasneutralität ist eine ganzheitliche Gebäudekonzeption notwendig, die die Betrachtung der Nutzung und der energetischen Sanierung einschließt. Dabei gilt es, die Besonderheiten des kirchlichen Gebäudebestands zu berücksichtigen.
Energiesparende Gebäudenutzung: Mit Aufmerksamkeit, Sorgfalt und geringinvestiven Mitteln können Gebäudenutzerinnen und -nutzer erste Schritte hin zu bilanzierbaren Energieeinsparungen gehen.
- Informationsmaterial zur ressourcenarmen Nutzung von Gebäuden wird zugänglich gemacht. (vgl. 8.2.3.)
- Schulungen zum energiesparenden Gebäudebetrieb der Gebäudeverantwortlichen und der Gebäudenutzenden werden durchgeführt. (vgl. 8.1.5.)
- Technischer Betrieb: Verantwortlichkeiten klären, Verantwortliche einweisen, Wartungsverträge prüfen und ggf. abschließen, technische Bedienungsanleitungen bereithalten und ggf. einholen.
Sanierung und Neubau: Vor Investitionen werden die langfristige Nutzungsperspektive und der bauliche Zustand des Gebäudes betrachtet. Auf das Handlungsbereich Gebäudestrategien wird verwiesen.
- Schulung Mitarbeitende: Haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitende auf Kirchenkreisebene werden für eine energetische Ersteinschätzung aus- und weitergebildet. (vgl. 8.1.5.)
- Landeskirchliche Grundsätze für nachhaltiges Bauen werden angewandt.
- Sanierungsplanung: Sanierungen werden als Teil der Gebäudestrategie geplant, wobei alle Gebäudebauteile berücksichtigt werden. Heizungen werden möglichst auf die sanierte Gebäudehülle abgestimmt. (vgl. 2.2.3.)
- Wärmebereitstellung: Heizungen werden regelmäßig gewartet und nach Alter und Zustand katalogisiert, sodass Gebäudeverantwortliche sich mit genügend Vorlauf auf eine Änderung der Wärmebereitstellung (unter Berücksichtigung kommunaler Wärmeplanung) vorbereiten können.
- Neubauten werden möglichst als Plusenergiegebäude konzipiert.